Reiseandenken :
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Albtraum jedes Urlaubers: Böse Überraschung am Zoll
Wie viele Zigaretten darf ich aus der Ukraine mitbringen? Muss ich in Papua-Neuguinea auf meine Erbsenkonserven verzichten? Und dürfen die Kinder die gesammelten Muschelschalen einstecken? Das Internet weiß Rat.
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Es schmerzt in der Seele, seinen Kindern erklären zu müssen, dass sie die mit so viel Liebe am Strand gesammelten Muscheln nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Doch der Zoll kennt kein Erbarmen: „Finger weg von Korallen, Muschel- und Schneckenschalen“ steht unerbittlich auf der Homepage der deutschen Zollbehörde, die den eingeschüchterten Usern sämtliche Verbote, Beschränkungen und rechtliche Grundlagen des Zollwesens eintrichtert.

Juristische Laien hat die Seite dabei allerdings nicht im Sinn, das zeigen schon Kapitelüberschriften wie „Vorschriften, die für in das Gemeinschaftsgebiet verbrachte Waren gelten, bis diese eine zollrechtliche Bestimmung erhalten haben“. Dass alle Zollbehörden dieser Erde so streng und gnadenlos sind wie die deutsche, lernt man auf der Website der World Costums Organization, die jede Einfuhrbeschränkung auch noch im hintersten Erdenwinkel kennt.

Auktion mit Tellerwärmern

Kurz und knapp macht es hingegen das Auswärtige Amt. Unter den Länderinformationen in der Rubrik „Reise und Sicherheit“ nennt es die Zollvorschriften in ausgewählten Staaten, wobei die Auswahl nicht immer schlüssig ist. Über Argentinien oder Spanien verliert die Seite kein Wort. Dafür weiß sie, dass es in Papua-Neuguinea mit Konserven kein Problem gibt, und über die Ukraine verbreitet sie sich in Romanlänge inklusive aller Details über Numismatik und Philatelie. Nur einen groben Überblick gibt es auf Webpages wie www.admv.de und www.sellpage.de. Immerhin wird einem hier der Daseinszweck der EU sofort klar: Aus Mitgliedsländern darf man für den persönlichen Bedarf zollfrei 90 Liter Wein und 110 Liter Bier einführen, aus allen anderen Ländern nur vier Liter Wein und zehn Liter Benzin.

Der Zoll kennt kein Erbarmen: Besser man informiert sich vorher
Der Zoll kennt kein Erbarmen: Besser man informiert sich vorherdpa

Was Menschen so alles unerlaubt im Gepäck haben, kann man auf der Webpage www.zoll-auktion.de bestaunen und bei Gefallen auch gleich online ersteigern. Unter den Hammer kommt beschlagnahmtes Schmuggelgut vom elektrischen Tellerwärmer bis zum Mercedes Sport-Coupé, vom verzinkten Doppelrohrnippel bis zur Dunstabzugshaube, aber auch eine Kollektion von Figuren aus Überraschungseiern und ein Kinderfotobuch mit dem anrührenden Titel „Meine Taufe“. Manchmal ist der Zoll wirklich herzlos.

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