FAZ+Entscheidung vertagt :
Vater von Hanau-Attentäter erscheint nicht vor Gericht

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Unter Anklage: Der Vater des Hanauer Attentäters stand schon früher vor Gericht. Das Foto stammt aus dem Prozess am Amtsgericht Hanau im Jahr 2021.

Der Vater des Attentäters von Hanau muss sich unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Bedrohung verantworten – aber er bleibt dem Prozess fern. Dass Hans-Gerd R. nicht erschienen ist, hat die Beteiligten nicht sehr überrascht.

Nach etwas mehr als einer Viertelstunde ist am Mittwoch der Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau auf den 26. September vertagt worden, weil der Angeklagte, Hans-Gerd R., nicht vor Gericht erschienen ist. Verantworten muss er sich unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. R. soll die Mutter eines der Opfer des Attentats belästigt haben, die als Nebenklägerin auftritt. Sechs Strafbefehle und drei Anklagen hat Richterin Clementine Englert, Direktorin des Hanauer Amtsgerichts, in dem Verfahren verbunden.

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