Greenpeace Schweiz hat dies direkt geteilt
Das Ministerkomitee des Europarats hat entschieden, dass die Schweiz die Anforderungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen noch nicht erfüllt. 👉 Die Schweiz bleibt den Beweis schuldig, dass sie genug tut, um die globale Erwärmung auf 1.5°C zu beschränken. Das Ministerkomitee fordert die Schweiz auf, bis im September 2025 die Grundlagen ihrer Klimastrategie zu erklären. Dazu gehört, die mit der Klimastrategie geplanten Emissionen mittels eines nationalen #CO2-Budgets zu quantifizieren. Was hat es mit dem sogenannten #CO2-Budget auf sich? Um verheerende Folgen für die Menschenrechte heute und in Zukunft zu vermeiden, darf die globale Klimaerwärmung 1.5°C nicht übersteigen. Damit dies gelingt, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit sehr rasch gesenkt werden. Denn die verbleibende globale Menge an CO2, welche die Atmosphäre noch aufnehmen kann, ohne über 1.5°C zu erwärmen, ist knapp. Hier spricht die Wissenschaft vom #CO2-Budget, auch #Kohlenstoffbudget genannt. Damit dieses Budget nicht überschritten wird, was zum Schutz der Menschenrechte nötig ist, muss die Schweiz aufzeigen, dass sie mit ihrer Klimastrategie das globale CO2-Budget und damit die 1.5°C-Grenze effektiv respektiert. So urteilte der EGMR im April 2024. Doch diesen Nachweis blieb die Schweiz dem Ministerkomitee bislang schuldig. Vielmehr zeigen wissenschaftliche Berechnungen klar: Die Schweiz beansprucht mit ihrer aktuellen Klimastrategie viel zu viel des global noch verfügbaren CO2-Budgets für die Einhaltung der 1.5°C-Grenze. Wenn die Schweiz so weiter macht wie geplant, hat sie schon 2032 das für sie grösstmögliche noch verfügbare Budget restlos aufgebraucht. Die Klimapolitik der Schweiz ist somit nicht kompatibel mit der Einhaltung der 1.5°C-Grenze – und ist daher nicht menschenrechtskonform. Das bahnbrechende KlimaSeniorinnen-Urteil ist nicht nur für die Schweiz relevant, sondern für jedes andere Land, das den Schutz der #Menschenrechte seiner Bürger:innen garantieren will. Die Menschenrechte werden heute schon durch die Folgen der Klimaerwärmung verletzt und sind durch die sich zuspitzenden Klimakrise akut bedroht. 👉 Jedes Land muss seine Verantwortung wahrnehmen und darf nicht mehr des verbleibenden Budgets beanspruchen, als ihm fairerweise zusteht.
Die Haltung von Bundesversammlung Bundesrat zu #Klimaseniorinnen, nämlich, dass das Urteil bereits umgesetzt sei und "keine weiteren Massnahmen" ergriffen werden müssten, wird vom Ministerkomitee des Europarates nicht akzeptiert. Das ergibt sich aus einer soeben veröffentlichten Entscheidung. Das Ministerkomitee des Europarates (das sich aus den Aussenminister*innen der Mitgliedstaaten zusammensetzt), überwacht, ob die Mitgliedstaaten die Urteile des Gerichtshofs umgesetzt haben. Diese Woche befasste es sich mit dem Umsetzungsbericht zu #Klimaseniorinnen und war noch nicht überzeugt: Während das Komitee die Schritte anerkennt, die die Schweiz bereits geleistet hat, führt in der Umsetzung des Urteils kein Weg daran vorbei, zu quantifizieren (durch ein CO2-Budget oder anderweitig), wieviel Emissionen der Schweiz "noch zustehen". Damit steht die Schweiz erst ganz am Anfang. Während anerkannt wird, dass die Schweiz Massnahmen ergriffen hat zur ANPASSUNG an den Klimawandel, will das Ministerkomitee noch genauer wissen, was die Schweiz unternimmt, um Personen, die gegenüber dem Klimawandel besonders verletzlich sind, zu SCHÜTZEN. Am deutlichsten wird das sehr diplomatisch verfasste Dokument in Bezug auf das #Verbandsbeschwerderecht, das in #Klimaseniorinnen geschaffen wurde und in der Schweiz auf besonders grosse Ablehnung stösst. Hier erinnert das Ministerkomitee die Schweiz an die direkte Anwendbarkeit der EMRK. Will heissen: Das Verbandsbeschwerderecht in Klima-Angelegenheiten ergibt sich direkt aus der EMRK und Schweizer Gerichte müssen es anerkennen. Im September wird sich das Ministerkomitee erneut mit der Umsetzung des Urteils befassen. Die 🇨🇭 muss dann darlegen, welche Fortschritte sie gemacht hat.