Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche über die Klagen Litauens, Bulgariens, Rumäniens, Zyperns, Ungarns, Maltas und Polens gegen das EU-Mobilitätspaket verhandelt und die marktbeschränkenden Maßnahmen weitgehend bestätigt. Mit einer Ausnahme: Die Verpflichtung für Lkw, nach spätestens acht Wochen in das EU-Land zurückzukehren, aus dem die Transportgenehmigung des Unternehmens stammt. Diese entfällt ab sofort. Mehr dazu: https://lnkd.in/eSa2bhSp #logistics #transport #spedition #EU #Lkw
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