Nachdem ver.di gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom 9. Oktober 2024 Berufung eingelegt hatte, wurde diese am heutigen Freitag vom Thüringer Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Damit wurde ver.di auch zweitinstanzlich untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken.
👉 ver.di darf Klinikum nicht bestreiken HEUKING erzielt einstweilige Verfügung für die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH in Weimar Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 30. Juli 2024 der Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken. Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit wurde ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt. Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August 2024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu einem Warnstreik aufgerufen. Ein Team um HEUKING Partner Dr. Utz Andelewski beriet die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR), das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH rechtlich und ließ die Durchführung des Warnstreiks untersagen. Zur Pressemeldung: https://lnkd.in/dZtnaa9f #HEUKING #arbeitsrecht