Info

Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB ist eine Partnerschaft mit mehr als 400 Anwälten, Steuerberatern und Notaren. Mit unseren Standorten in Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart gehört die Sozietät zu den großen wirtschaftsberatenden deutschen Kanzleien. Vor über 50 Jahren gegründet, gehört HEUKING laut Branchenverlag JUVE zu den TOP 20 der umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland. Die Bandbreite unserer juristischen Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland bis hin zu internationalen (auch börsennotierten) Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen. Informationen zum Datenschutz / Registerangaben / Liste der Partner: Siehe Webseite

Branche
Rechtskanzleien
Größe
1.001–5.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Düsseldorf
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
1971
Spezialgebiete
Employment Law, Health Care, Pharma & Life Sciences, Banking & Finance, Real Estate & Construction, Energy, Investment Funds, Corporate Law/M&A, IP, Media & Technology, Antitrust Law, Private Clients, Litigation/Arbitration, Public Sector & Public Procurement, Restructuring, Tax Law, Capital Markets, Private Equity/Venture Capital, Insurance/Reinsurance, White Collar & Criminal Compliance, Transport, Traffic & Infrastructure und Distribution & Trade

Orte

Beschäftigte von HEUKING

Updates

  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    Nachdem ver.di gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom 9. Oktober 2024 Berufung eingelegt hatte, wurde diese am heutigen Freitag vom Thüringer Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Damit wurde ver.di auch zweitinstanzlich untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken.

    Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    👉 ver.di darf Klinikum nicht bestreiken HEUKING erzielt einstweilige Verfügung für die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH in Weimar Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 30. Juli 2024 der Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken. Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit wurde ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt. Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August 2024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu einem Warnstreik aufgerufen. Ein Team um HEUKING Partner Dr. Utz Andelewski beriet die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR), das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH rechtlich und ließ die Durchführung des Warnstreiks untersagen. Zur Pressemeldung: https://lnkd.in/dZtnaa9f #HEUKING #arbeitsrecht

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    👉 Leadership Circle Roundtable "Kartellrecht"   HEUKING beim Leadership Circle Roundtable in München!   Unser Partner Dr. Frederik Wiemer ist vor Ort und hält einen interessanten Vortrag zu Big-Tech-Regulierung in Europa. Es geht um aktuelle Kartell- und DMA-Verfahren und die Zukunft marktbeherrschender Plattformen. Wir freuen uns auf den Austausch! 📝 Big-Tech-Regulierung in Europa – Kartellrecht, DMA, DSGVO etc. – aktuelle Ermittlungsverfahren und Zukunft der Geschäftsmodelle von GAFA, TikTok u.a. 📆 17.-18. Oktober 2024 📍 München #HEUKING #diruj #kartellrecht

  • HEUKING hat dies direkt geteilt

    Profil von Dr. Hans Markus Wulf anzeigen, Grafik

    Technology Lawyer | IT-Law | Data Privacy | Information Security

    CYBER RESILIENCE ACT: Heute ist es soweit ... der Europäische Rat hat die finale Version des CRA abgesegnet. Die (aus vorläufiger Sicht) aktuelle Version findet sich hier (t1p.de/hh3qm). Die finale Abstimmung im Trilog hatte eigentlich schon im Dezember 2023 stattgefunden. Infolge der EU-Wahlen hatte sich die Verabschiedung jedoch nach hinten verschoben. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann in Kraft. Der CRA (Cyber Resilience Act) setzt EU-weite Sicherheitsstandards für die Gestaltung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von vernetzten Produkten. Zukünftig müssen alle in der EU verkauften Produkte mit digitalen Elementen strenge Sicherheitsvorschriften entlang der gesamten Lieferkette und ihres Lebenszyklus einhalten. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen haben umfangreiche Pflichten, um die Cybersicherheit ihrer Produkte sicherzustellen: Design, Entwicklung und Produktion: - Produkte müssen ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen auf den Markt gebracht werden.  - Sie müssen standardmäßig sicher konfiguriert sein und die Möglichkeit bieten, auf den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt zu werden.  - Sicherheitsupdates müssen automatisch und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens installiert werden können. Vulnerability Handling: - Hersteller müssen Schwachstellen identifizieren und dokumentieren sowie Sicherheitsupdates bereitstellen.  - Es muss eine koordinierte Offenlegungspolitik für Schwachstellen geben.  - Sicherheitsupdates müssen kostenlos und ohne Verzögerung bereitgestellt werden. Technische Dokumentation: - Hersteller müssen eine technische Dokumentation erstellen, die Informationen über Design, Entwicklung, Produktion und Schwachstellenmanagement enthält.  - Diese Dokumentation muss mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts oder für die Dauer des Supportzeitraums aufbewahrt werden. Benachrichtigungspflichten: - Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden melden.  - Eine detaillierte Berichterstattung über die Schwachstellen und Vorfälle muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Wichtige Pflichten treffen auch Importeure und Händler. Umsetzungsfristen: Die Verordnung sieht spezifische Fristen für die Umsetzung vor: - Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab 36 Monaten nach diesem Datum.  - Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gelten ab 21 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.  - Die Bestimmungen zur Benachrichtigung von Konformitätsbewertungsstellen gelten ab 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung. Nähere Infos zum Cyber Resilience Act in diesem Artikel: t1p.de/grqeh 📥 PDF - LawGuide KI (t1p.de/buu01) - LawGuide DSA (t1p.de/d71tx) - LawGuide DORA (t1p.de/wd690) - LawGuide NIS-2 (t1p.de/6lrbg) - LawGuide ISO 27001 (t1p.de/lw2y4) #HEUKING

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    👉 HEUKING supports Five Arrows and CGE Partners in majority takeover of Intact   HEUKING advised Five Arrows and CGE Partners (CGE) on their investment in Intact, a leading provider of end-to-end audit workflow software for certification bodies, standard setters and, more recently, companies.   Management and the previous majority shareholder, technology investor IMCap Partners, will retain a stake in the business.   Intact digitises complex workflows in the certification processes. It allows its customers to seamlessly manage all their core operational workflows from audit planning to audit execution, certification release, and invoicing, all in one modular Software as a Service (SaaS) tool.   CGE and Five Arrows are partnering with Thomas Lorber (co-founder and CEO of Intact) and his wider management team to help support the next phase of Intact’s ambitious growth journey while maintaining its highly customer-centric approach.   The HEUKING deal team was led by M&A / Corporate partner Dr. Jörg Schewe, alongside support from partners Dr. Henrik Lay (Tax), Dr. Frederik Wiemer (Antitrust), Christoph Prochnau (M&A / Corporate) and Martin Karwatzki (Insurance) as well as senior associates Caroline Frohnwieser (M&A / Corporate), Sarah Radon, LL.M. (M&A / Corporate) and Simon Pommer (Tax).   HEUKING as a local German law firm worked alongside British law firm Shoosmiths as main counsel and the DORDA Rechtsanwälte GmbH team as Austrian law firm. Complete press release: https://lnkd.in/etksXJdv   #HEUKING #MergersandAcquisitions

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    📣 Neuerungen zum Real Estate Investment Trust (REIT) im Bereich erneuerbare Energien Unser Update Immobilien & Bau Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2024 bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalmarkt und Start-ups ergriffen (s. hierzu unsere Fachbeiträge: https://lnkd.in/edW7_gJQ). Mit dem Referentenentwurf zum zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II-E) will der Gesetzgeber nun die vom Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative umsetzen unter anderem mit dem Ziel, Kapitalmittel in stärkerem Umfang auch für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar zu machen. Eine Maßnahme zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien ist es, den REIT für solche Investitionen attraktiver zu machen. Daniel Froesch und Oscar Weller gehen im Update Immobilien & Bau auf die Änderungen im Recht des REIT ein und geben einen Ausblick. 👉 Zum Update: https://lnkd.in/e5N_TmWq Der Referentenentwurf: https://lnkd.in/eRY7E7p2 #HEUKING #immobilien #bau

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    📣 ver.di muss für Oktober geplanten Warnstreik erneut absagen - HEUKING wiederholt für Klinikum Weimar erfolgreich. Details in unserer Pressemeldung: https://lnkd.in/eiKWa9Fg

    Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    👉 ver.di darf Klinikum nicht bestreiken HEUKING erzielt einstweilige Verfügung für die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH in Weimar Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 30. Juli 2024 der Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken. Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit wurde ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt. Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August 2024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu einem Warnstreik aufgerufen. Ein Team um HEUKING Partner Dr. Utz Andelewski beriet die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR), das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH rechtlich und ließ die Durchführung des Warnstreiks untersagen. Zur Pressemeldung: https://lnkd.in/dZtnaa9f #HEUKING #arbeitsrecht

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    👉 HEUKING begleitet Eckert & Ziegler SE umfassend bei Pentixapharm-Abspaltungstransaktion und IPO-Börsengang   Ein Team um HEUKING-Partner Michael Neises und Christopher Goertz hat die im TecDax notierte Eckert & Ziegler SE bei der umwandlungsrechtlichen Abspaltung der Pentixapharm AG und den anschließenden Börsengang der Pentixapharm Holding AG im regulierten Markt der Frankfurter Börse rechtlich und steuerlich beraten.   Es handelt sich um die erste umwandlungsrechtliche Abspaltungstransaktion mit zusätzlicher IPO-Kapitalerhöhung im regulierten Markt.   Das HEUKING-Team bestand aus einem Praxisgruppen-übergreifenden Team aus sieben HEUKING-Standorten, das unter Federführung von Michael Neises und Christopher Görtz bei der Transaktion umfassend rechtlich und steuerlich beraten hat.   Zur Pressemeldung: https://lnkd.in/eGP8waS9   #HEUKING #kapitalmarktrecht

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von HEUKING anzeigen, Grafik

    9.386 Follower:innen

    💰 Kapitalmarkt in Zeiten der Digitalisierung Was Sie jetzt wissen müssen   Mit der Digitalisierung und rasanten Entwicklungen digitaler Technologien entstehen neue Herausforderungen für den Kapitalmarkt.   Besonders auffällig: Kryptowerte   Trotz rechtlicher und regulatorischer Fragen in Bezug auf diese digitalen Assets sind diese teilweise noch ungeklärt.   In dem von VÖB-Service GmbH organsierten Seminar, bietet HEUKING Anwalt Dr. Dr. Johannes Blassl einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Regulierung von Digital Assets.   Im Seminar erwartet Sie:   🔹 Einführung: Digitalisierung der Kapitalmärkte 🔹 Überblick: Regulatorische Meilensteine der letzten Jahre 🔹 Digital Assets: Definition und Abgrenzung unterschiedlicher Vermögenswerte sowie aufsichtsrechtliche Einordnung 🔹 Das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG): Elektronische Wertpapiere und die Besonderheiten von Kryptowertpapieren; Ausblick zur elektronischen Aktie 🔹 Neue Finanzdienstleistungen: Kryptoverwahrgeschäft und Kryptowertpapierregisterführung 🔹 Rechtliche Aspekte rund um Non-Fungible Token (NFT)   Zudem werden in der Diskussion mögliche zukünftige Entwicklungen der Regulierungslandschaft und ihre potenziellen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt erörtert.   📝 Regulierung von Digital Assets - Bitcoin, Kryptowertpapiere und Non-Fungible Token 📆 25.10.2024, 10.00-16.00 Uhr 📍 online 👨💼 Referent: Dr. Dr. Johannes Blassl   Jetzt anmelden: https://lnkd.in/dfECZpEx   #HEUKING #krypto #digital

Verbundene Seiten

Ähnliche Seiten

Jobs durchsuchen