NWB Verlag GmbH & Co. KG hat dies direkt geteilt
Ist die Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens mit Grundbesitz 🏡 auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft zu gewähren? Mit dieser Frage befasst sich der #BFH in seiner Entscheidung II R 2/22 v. 25.09.2024. Eine Kommentierung jener gibt ihnen unser #ckss Partner Dr. Guido Bodden in der Ausgabe der NWB Verlag GmbH & Co. KG 10/2025. 🔗 Hier geht es direkt zum Beitrag: https://lnkd.in/dbEVWsZc 💡 Gemäß § 6a Satz 1 GrEStG wird die Steuer nicht erhoben für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2 bis 3 oder Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgang aufgrund einer #Umwandlung 🔄 i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG, einer #Einbringung oder eines anderen #Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Satz 3 der Vorschrift bestimmt hierzu, dass die Begünstigung nur gilt, wenn an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes #Unternehmen 🏭 und eine oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Das erforderliche #Abhängigkeitsverhältnis 🔗 definiert Satz 4 der Norm so, dass eine Gesellschaft abhängig ist, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang (#Vorbehaltensfrist) und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang (#Nachbehaltensfrist) unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 95% ununterbrochen beteiligt ist. Im vorliegenden Kontext der #Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist unschwer erkennbar, dass die fünfjährige Vorbehaltensfrist ⏳ des § 6a Satz 4 GrEStG tatsächlich nicht eingehalten ist. Da dies jedoch bei einer von § 6a Satz 1 GrEStG erfassten Ausgliederung zur Neugründung § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V. mit § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG naturgemäß nicht der Fall sein kann, war die Frage zu klären, ob dies der Anwendung der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG entgegensteht. ⚡️ 🔔 Der BFH entschied zu Fragen der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a GrEStG mit folgenden Leitsätzen: ➡️ Die #Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein. 💸 ➡️ Kann die #Vorbehaltensfrist ⏳ des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen. ➡️ Die #Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung i. H. von mindestens 95% über weitere fünf Jahre 🕰️ halten muss. #Steuerrecht #Rechtsprechung #Grunderwerbsteuer