Für Unternehmen in der Luftfahrt ergibt sich wegen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.04.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 9/22) jetzt die Notwendigkeit, die bisherige "freie Mitarbeit" von Piloten und anderem Luftfahrtpersonal auf den Prüfstand zu stellen. In vielen Fällen wird von einer Fortsetzung der Freelancer-Tätigkeit sogar abgeraten. Darüber berichtete Nina Naske in airliners.de am 07.05.2024.
Harte Zeiten für die Executive-Fliegerei und die Flugschullandschaft.🖖
Ich würde zunächst abwarten, wie es u.a. auch interpretiert werden kann. Ggf. Müssen auch wir hier legal Erfinderisch werden und work-arounds finden. Ja, für die BizAv wäre dieses ein weiterer Sargnagel…