Beitrag von German Business Aviation Association e. V. (GBAA)

Für Unternehmen in der Luftfahrt ergibt sich wegen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.04.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 9/22) jetzt die Notwendigkeit, die bisherige "freie Mitarbeit" von Piloten und anderem Luftfahrtpersonal auf den Prüfstand zu stellen. In vielen Fällen wird von einer Fortsetzung der Freelancer-Tätigkeit sogar abgeraten.   Darüber berichtete Nina Naske in airliners.de am 07.05.2024.

Ich würde zunächst abwarten, wie es u.a. auch interpretiert werden kann. Ggf. Müssen auch wir hier legal Erfinderisch werden und work-arounds finden. Ja, für die BizAv wäre dieses ein weiterer Sargnagel…

Stephan Joseph

critical thinking thru metaphoric-provocative ridiculousness. - Passionate & Professional Aviation Geek, Owner of my Life, People & Biz Developer, Trance-Forming Profiler & Mindset-Mentor, Situation & Occurrence Auditor

3 Monate

Harte Zeiten für die Executive-Fliegerei und die Flugschullandschaft.🖖

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