👩⚖️ Polizeieinsätze, #Klagen, #Entlassungen: Unternehmen gehen hart gegen #Klimaaktivisten vor. Doch statt sie zu #kriminalisieren, sollten sie besser mit ihnen #kooperieren, warnen Managementprofessor Oliver Laasch und Fairphone-Mitgründerin Tessa Wernink. ➡️ Wieso sie das so sehen und wie das #funktionieren könnte, lesen Sie in ihrem vollständigen #Kommentar (€): https://lnkd.in/d3HZZPaz
Beitrag von Harvard Business manager
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👉 Der Deutsche Bundesrat fordert in einem Gesetzesantrag ein schärferes Vorgehen gegen Deepfakes. Mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer KI-generierte, aber realistisch wirkende Medieninhalte verbreitet und damit Persönlichkeitsrechte verletzt. Bei Deepfakes, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. 👇 Mehr lesen #Deepfakes #KIinEuropa
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Wem kommt‘s bekannt vor? 😅 Bei uns sind besonders viele Kolleginnen und Kollegen kamerascheu. Das hat aber per se nichts damit zu tun, dass sie keine Einblicke geben möchten, sondern dass sie sich aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht zeigen dürfen. Das macht die Arbeit für uns, das Social-Media-Team, nicht unbedingt leichter. Aber wir geben alles, um Ihnen auf unserem Kanal die bestmöglichen Einblicke in die Arbeit beim Verfassungsschutz zu geben. 💪 #TheStruggleIsReal #SocialMedia #Reels #KarriereBeimVerfassungsschutz #ImAuftragDerDemokratie
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Presserecht, juristische Begleitung der Krisenkommunikation, Rechtsanwalt/ Partner bei Höcker Rechtsanwälte
Warum die mediale Hexenjagd und die Kündigungen der Sylt-Sänger rechtswidrig und unangebracht sind und warum wir stattdessen bei antisemitischen Hamas-Sympathisanten wie den Besetzern der Humboldt-Universität genauer hinschauen müssen, durfte ich heute für Welt 24 TV einordnen. Hier die wichtigsten Punkte: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" grundsätzlich nicht strafbar ist. Die skandierte Parole war daher zwar sicherlich geschmacklos. Eine Erkennbarmachung der #Sylt-Sänger ist wegen der fehlenden Strafbarkeit und aufgrund der schwerwiegenden Prangerwirkung, die die jungen Leute nicht nur ihren Job kostet, jedoch klar rechtswidrig. Arbeitsrechtliche Kündigungen und Exmatrikulationen sind sachlich nicht gerechtfertigt und werden daher durch die angerufenen Gerichte als unzulässig eingeordnet werden. Ganz anders sieht die Sache bei den Besetzern der #HumboldtUniversität aus. Die #Hamas-nahen Aktivisten haben zahlreiche schwerwiegende Straftaten verübt, von der Verwendung der Kennzeichen der terroristischen Organisationen Hamas (§ 86 a StGB) über Sachbeschädigungen mit vielen Tausend Euro Schaden bis hin zu Hausfriedensbruch. Warum man solche antisemitischen Straftäter in der deutschen Berichterstattung im Vergleich zu den Sylt-Sängern mit Samthandschuhen anfasst, kann ich nicht nachvollziehen. Die antisemitischen Besetzer der Humboldt-Universität zu Berlin, die zu Lasten des Steuerzahlers für einen Schaden von vielen Tausend Euro gesorgt haben und den Universitätsbetrieb schwerwiegend gestört haben, hätten nicht nur mehr Aufmerksamkeit in der Berichterstattung verdient, sondern solche Straftäter darf man – im Gegensatz zu den Sylt-Sängern – auch erkennbar zeigen. Bei #Welt TV kritisiere ich zudem die gesellschaftlichen Auswirkung mittelalterlicher Pranger-Vorführungen wie die der Sylt-Sänger: Wir zerstören damit das Leben von Menschen und das führt sicherlich nicht dazu, dass wir solche Menschen zurück zu einem vernünftigen Miteinander bewegen können. Aktionen, die solche Menschen an den #Pranger stellen und sozial vernichten, sorgen dafür, dass wir sie endgültig verlieren und zudem Sozialfälle schaffen, die am Ende schlimmstenfalls dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Näheres im hier abrufbaren Welt-Beitrag (ab Spielminute 2:52): https://lnkd.in/eDFp46Wr
Umgang mit Sylt-Video: „Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Parole Ausländer raus nicht strafbar ist“ - Video - WELT
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Debatte um Bodycams🚨 Die aktuelle #Diskussion um die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes der schwarz-roten Koalition in Berlin zeigt, wie schwierig es ist, eine Balance zwischen #Sicherheitsinteressen und den verfassungsmäßigen Rechten der Bürger*innen zu finden. Denn die Absicht, #Bodycams bei Polizist*innen und Rettungskräften nun auch ohne richterlichen Beschluss in Privatwohnungen einzusetzen, löst erhebliche rechtliche Bedenken aus und wirft Fragen zur #Verfassungsmäßigkeit auf. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundpfeiler unserer #Verfassung und das Recht auf #Privatsphäre ein zentrales Gut, das es zu schützen gilt. Die #Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat deutlich gemacht, dass die geplante Novelle des Sicherheitsgesetzes in ihrer derzeitigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es ist essenziell, dass jede Ermittlungshandlung, die in Grundrechte eingreift, einer strengen gerichtlichen Prüfung unterzogen wird. Dies schließt die Notwendigkeit einer unabhängigen richterlichen Genehmigung mit ein, um die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit solcher Handlungen sicherzustellen und die Aufnahmen verwerten zu dürfen. Meike Kamp betont, dass die #Koalition gravierende handwerkliche und rechtliche Fehler im Entwurf der Gesetzesnovelle gemacht hat. Was denken Sie über den Einsatz von Bodycams in Privatwohnungen ohne richterlichen Beschluss? 🤷🏼♀️ #kanzleikrüger #kanzleikrueger #grundgesetz #rechtsstaat #berlin #sicherheitspolitik Bildquelle: www.taz.de
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Es wird also weiterhin Framing der Regierenden betrieben mit gewünschten + leider ebenso meist erreichten Konsequenzen von Umkehrung/Verdrehung/Relativierung von Vorfällen/Taten/Tätern/Strafbarkeiten! "Ganz anders sieht die Sache bei den Besetzern der #HumboldtUniversität aus. Die #Hamas-nahen Aktivisten haben zahlreiche schwerwiegende Straftaten verübt, von der Verwendung der Kennzeichen der terroristischen Organisationen Hamas (86 a StGB) über Sachbeschädigungen mit vielen Tausend Euro Schaden bisschen hin zu Hausfriedensbruch. Warum man solche antisemitischen Straftäter in der deutschen Berichterstattung im Vergleich zu den Sylt-Sängern mit Samthandschuhen anfasst, kann ich nicht nachvollziehen." "Eine Erkennbarmachung der #Sylt-Sänger ist wegen der fehlenden Strafbarkeit und aufgrund der schwerwiegenden Prangerwirkung, die die jungen Leute nicht nur ihren Job kostet, jedoch klar rechtswidrig. Arbeitsrechtliche Kündigungen und Exmatrikulationen sind sachlich nicht gerechtfertigt und werden daher durch die angerufenen Gerichte als unzulässig eingeordnet werden."
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Warum die mediale Hexenjagd und die Kündigungen der Sylt-Sänger rechtswidrig und unangebracht sind und warum wir stattdessen bei antisemitischen Hamas-Sympathisanten wie den Besetzern der Humboldt-Universität genauer hinschauen müssen, durfte ich heute für Welt 24 TV einordnen. Hier die wichtigsten Punkte: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" grundsätzlich nicht strafbar ist. Die skandierte Parole war daher zwar sicherlich geschmacklos. Eine Erkennbarmachung der #Sylt-Sänger ist wegen der fehlenden Strafbarkeit und aufgrund der schwerwiegenden Prangerwirkung, die die jungen Leute nicht nur ihren Job kostet, jedoch klar rechtswidrig. Arbeitsrechtliche Kündigungen und Exmatrikulationen sind sachlich nicht gerechtfertigt und werden daher durch die angerufenen Gerichte als unzulässig eingeordnet werden. Ganz anders sieht die Sache bei den Besetzern der #HumboldtUniversität aus. Die #Hamas-nahen Aktivisten haben zahlreiche schwerwiegende Straftaten verübt, von der Verwendung der Kennzeichen der terroristischen Organisationen Hamas (§ 86 a StGB) über Sachbeschädigungen mit vielen Tausend Euro Schaden bis hin zu Hausfriedensbruch. Warum man solche antisemitischen Straftäter in der deutschen Berichterstattung im Vergleich zu den Sylt-Sängern mit Samthandschuhen anfasst, kann ich nicht nachvollziehen. Die antisemitischen Besetzer der Humboldt-Universität zu Berlin, die zu Lasten des Steuerzahlers für einen Schaden von vielen Tausend Euro gesorgt haben und den Universitätsbetrieb schwerwiegend gestört haben, hätten nicht nur mehr Aufmerksamkeit in der Berichterstattung verdient, sondern solche Straftäter darf man – im Gegensatz zu den Sylt-Sängern – auch erkennbar zeigen. Bei #Welt TV kritisiere ich zudem die gesellschaftlichen Auswirkung mittelalterlicher Pranger-Vorführungen wie die der Sylt-Sänger: Wir zerstören damit das Leben von Menschen und das führt sicherlich nicht dazu, dass wir solche Menschen zurück zu einem vernünftigen Miteinander bewegen können. Aktionen, die solche Menschen an den #Pranger stellen und sozial vernichten, sorgen dafür, dass wir sie endgültig verlieren und zudem Sozialfälle schaffen, die am Ende schlimmstenfalls dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Näheres im hier abrufbaren Welt-Beitrag (ab Spielminute 2:52): https://lnkd.in/eDFp46Wr
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Dies ist für mich die weitreichste Aussage überhaupt und die Gesellschaft richtet hier tagtäglich (!) immer wieder denselben Schaden an, für den sie Jahre und manchmal auch Jahrzehnte zahlen muss. Dies kann und darf nicht für einen modernen Rechtsstaat gelten, da es unmittelbar auch Auswirkungen auf die Säulen des Sozialstaates hat. „Aktionen, die solche Menschen an den #Pranger stellen und sozial vernichten, sorgen dafür, dass wir sie endgültig verlieren und zudem Sozialfälle schaffen, die am Ende schlimmstenfalls dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.“ Wollen wir das wirklich in #Deutschland ? Haben wir tatsächlich keine anderen Probleme ? Eine sensationsgeile Berichterstattung mag für einen zeitlich überschaubaren Zeitraum Aufmerksamkeit bringen, nur wird dadurch vielleicht das gesamte Leben eines (jungen) Menschen und damit eigene Lebensträume, Berufswünsche vernichtet. Ist das im Sinne einer modernen Gesellschaft ? Im Mittelalter stand der Pranger sicherlich an der Tagesordnung. Haben wir uns trotz #Socialmedia und technischen Errungenschaften sowie medizinischen Fortschritten in der Tat so zurückentwickelt ? Die Zukunft wird es zeigen, ob #Politik und #Gesellschaft es schaffen, Problemfelder rational zu erschließen und Lösungen zu schaffen.
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Warum die mediale Hexenjagd und die Kündigungen der Sylt-Sänger rechtswidrig und unangebracht sind und warum wir stattdessen bei antisemitischen Hamas-Sympathisanten wie den Besetzern der Humboldt-Universität genauer hinschauen müssen, durfte ich heute für Welt 24 TV einordnen. Hier die wichtigsten Punkte: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" grundsätzlich nicht strafbar ist. Die skandierte Parole war daher zwar sicherlich geschmacklos. Eine Erkennbarmachung der #Sylt-Sänger ist wegen der fehlenden Strafbarkeit und aufgrund der schwerwiegenden Prangerwirkung, die die jungen Leute nicht nur ihren Job kostet, jedoch klar rechtswidrig. Arbeitsrechtliche Kündigungen und Exmatrikulationen sind sachlich nicht gerechtfertigt und werden daher durch die angerufenen Gerichte als unzulässig eingeordnet werden. Ganz anders sieht die Sache bei den Besetzern der #HumboldtUniversität aus. Die #Hamas-nahen Aktivisten haben zahlreiche schwerwiegende Straftaten verübt, von der Verwendung der Kennzeichen der terroristischen Organisationen Hamas (§ 86 a StGB) über Sachbeschädigungen mit vielen Tausend Euro Schaden bis hin zu Hausfriedensbruch. Warum man solche antisemitischen Straftäter in der deutschen Berichterstattung im Vergleich zu den Sylt-Sängern mit Samthandschuhen anfasst, kann ich nicht nachvollziehen. Die antisemitischen Besetzer der Humboldt-Universität zu Berlin, die zu Lasten des Steuerzahlers für einen Schaden von vielen Tausend Euro gesorgt haben und den Universitätsbetrieb schwerwiegend gestört haben, hätten nicht nur mehr Aufmerksamkeit in der Berichterstattung verdient, sondern solche Straftäter darf man – im Gegensatz zu den Sylt-Sängern – auch erkennbar zeigen. Bei #Welt TV kritisiere ich zudem die gesellschaftlichen Auswirkung mittelalterlicher Pranger-Vorführungen wie die der Sylt-Sänger: Wir zerstören damit das Leben von Menschen und das führt sicherlich nicht dazu, dass wir solche Menschen zurück zu einem vernünftigen Miteinander bewegen können. Aktionen, die solche Menschen an den #Pranger stellen und sozial vernichten, sorgen dafür, dass wir sie endgültig verlieren und zudem Sozialfälle schaffen, die am Ende schlimmstenfalls dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Näheres im hier abrufbaren Welt-Beitrag (ab Spielminute 2:52): https://lnkd.in/eDFp46Wr
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Airtags sind mittlerweile ein fixer Bestandteil unseres Alltags geworden, wenn es darum geht, den verlorenen Schlüsselbund, das verlegte Handy oder das geparkte Fahrrad wiederzufinden. Setzen aber andere Personen, zB eifersüchtige Ehepartner*innen, neugierige Arbeitgeber*innen oder besorgte Eltern, diese Mini-GPS-Tracker ein, stellen sich sehr rasch Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit. In seinem Aufsatz bietet Experte Clemens Thiele eine erste Beurteilung aus strafrechtlicher Sicht. #Airtag #Tracking #Informationsrecht #Strafrecht
Neuer eJournal-Artikel: Crime is in the Air(tag) – Strafrechtliche Implikationen digitaler Micro-Peilsender | ZIIR 2/2024
verlagoesterreich.at
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Eine wichtige Grundhaltung für mehr Diversität in den obersten Leitungsebenen. Gleichermaßen braucht es aber auch entsprechende Rahmenbedingngen um Teilzeit tatsächlich realisieren zu können. Meist spiegelt sich in der Realität 100 % Arbeit für weniger Geld und ein Leben ohne Pausen zwischen Ambition im Beruf, Elternschaft und Carearbeit, das nich selten in vollständiger Erschöpfung mündet. Umso wichtiger, dass sich Frauen und Männer in Sptzenpositionen für echte Teilzeit in allen Aufgabenbereichen einsetzen.
Vor gut einem Jahr ist Anja Rakowski als Polizeipräsidentin von Trier angetreten und die Medien sind im Gleichklang ertönt: Die Polizei wird weiblicher. Das mag sein, aber Rakowski will vor allem eins: Dass die Polizei in der Rollenverteilung gerechter wird. "Jede Stelle ist bei uns auch teilzeitgeeignet", sagt sie und öffnet damit den Weg zu mehr Diversität. https://lnkd.in/eNE7QdKY
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Heute zu Gast im Politikum-#Podcast von WDR 5 zur Frage: Darf Deutschland Netanjahu an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern? Meine Antwort: Nein, denn damit würde Deutschland seine völkerrechtliche Pflicht gegenüber #Israel verletzen, die völkerrechtliche #Immunität von Premier #Netanjahu zu achten. Diese Immunität hat auch ihren guten Sinn: Sie schützt die Gesprächs- und Verhandlungsfähigkeit der Staaten untereinander. Mangels einschlägiger Staatenpraxis gibt es auch kein Völkergewohnheitsrecht, wonach diese Immunität nicht für Auslieferungen an den #IStGH gelten würde.
Politikum – Der Meinungspodcast von WDR 5
www1.wdr.de
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pufii.de – Sondernewsletter Dank des Recherchezentrums CORRECTIV wird öffentlich, das führende Vertreter*innen der extremen Rechten, darunter auch Mitglieder der AfD-Partei, auf einem Treffen in Potsdam die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland planen. Diese Pläne sind nur die Spitze des Eisbergs, denn #Rassismus, #Antisemitismus, #Muslimfeindlichkeit und die #Diskriminierung von Queeren-Menschen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In den vergangenen Tagen sind deutschlandweit mehrere hunderttausend Menschen auf die Straßen gegangen, um ein Zeichen gegen #Hass und #Hetze und für #Vielfalt und #Toleranz zu setzen. In diesen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass die schweigende Mehrheit ihre Stimme erhebt und die demokratischen Grundwerte Deutschlands schützt. Diesen Sondernewsletter möchten wir dem Thema #Rechtsextremismus und #Rassismus in Deutschland sowie den laufenden Protesten dagegen widmen. Hier geht es direkt zum Newsletter: 👉 https://lnkd.in/euGVQsrZ
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