Frankreich :
Prozeß um Seilbahnunglück mit 20 Toten

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Bei dem Prozeß um das Seilbahnunglück in Frankreich mit 20 Toten sind 258 Zivilparteien und fast 40 Anwälte vertreten. Neun Angeklagte und Sicherheits-Organisationen müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
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Mehr als vier Jahre nach dem folgenschwersten Seilbahnunglück der vergangenen Jahrzehnte in Frankreich mit 20 Toten hat der Prozeß um die Katastrophe am Südalpengipfel Bure begonnen. Neun Angeklagte und für die Sicherheit zuständige Organisationen müssen sich seit Mittwoch vor dem Strafgericht in Gap südlich von Grenoble wegen fahrlässiger Tötung verantworten. 258 Zivilparteien und fast 40 Anwälte sind bei dem Prozeß vertreten, der bis zum 28. November angesetzt ist.

Der erste Verhandlungstag begann mit dem Aufruf der Zeugen, Experten und Zivilparteien. Wegen des großen Andrangs wurde die Verhandlung per Video in zwei weitere Säle übertragen.

Alle Passagiere kamen ums Leben

Am 1. Juli 1999 war eine Gondel der Seilbahn früh morgens bei der Fahrt auf den 2.712 Meter hohen Pic de Bure plötzlich zurück ins Tal gerast und rund 80 Meter in die Tiefe gestürzt. Alle 20 Passagiere - vor allem Techniker und Arbeiter des deutsch-französischen Instituts für Radioastronomie IRAM, das sich auf dem Gipfel befindet - kamen dabei ums Leben. Auch das IRAM, an dem die Max-Planck-Gesellschaft in München beteiligt ist, muß sich als Betreiber der privaten Seilbahn verantworten.

In einem Gutachten zur Unglücksursache machen Experten das Fehlen eines Bremssystems für das Unglück verantwortlich. Die Bremsen der Gondel seien 1984 außer Betrieb genommen und 1986 ganz ausgebaut worden. Zudem habe eine Sicherheitsverbindung zwischen der Gondel und dem Seil der Bahn versagt. Das Gutachten berichtet auch von schweren Mängeln bei Wartung und Überprüfung der Bahn. Der Prozeß soll vor allem klären, wer für den Ausbau der Bremsen verantwortlich war. Funktionierende Bremsen hätten nach Ansicht der Experten das Unglück verhindern können.

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