Amtsgericht Leipzig :
Melanie Müller wegen Hitlergrußes verurteilt

Lesezeit: 2 Min.
Die Schlagersängerin Melanie Müller sitzt vor Beginn der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Leipzig.
Laut Gericht hat die Schlagersängerin auf einer Bühne mehrmals den rechten Arm in die Luft gestreckt und den Spruch „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ skandiert. Nun gilt sie als vorbestraft.
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Die Sängerin Melanie Müller ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig am Freitag. Zudem verurteilte das Gericht die 36 Jahre alte Schlagersängerin wegen Drogenbesitzes. Sie gilt nun als vorbestraft.

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