Cold-Case-Fall : Wieder eine Wende im Fall Claudia Otto
Bei den Bemühungen um Aufklärung im Fall der vor 35 Jahren in Lohmar ermordeten Claudia Otto ist es abermals zu einer überraschenden Wendung gekommen. Das Landgericht Bonn hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen Detlef M. wegen mangelnden Tatverdachts auf und setzte die Hauptverhandlung bis auf Weiteres aus.
Vor einer Woche hatte die Kammer mehrere Sachverständige vernommen und kam nun zu dem Schluss, dass die einzigen Indizien in dem Mordfall – zwei DNA-Spuren des Angeklagten am Leichnam des Opfers – nicht sachgerecht untersucht worden sind. Es sei möglich, dass verschiedene Spuren des Opfers und des Angeklagten in den mit der Auswertung betrauten Laboren vermischt worden sein könnten. Das Gericht ordnete weitere Untersuchungen an und setzte den 66 Jahre alten M. auf freien Fuß.
Wegen eines Doppelmordes in Eslohe im Sauerland im Jahr 1988 und diverser Eigentums- und Rauschgiftdelikte hat M. bereits mehr als 30 Jahre Gefängnis hinter sich. Im Fall Claudia Otto war er schon mehrfach im Fokus der Ermittler. Unmittelbar nach dem Mord an der 23 Jahren alten Frau war M. mit den damals verfügbaren kriminalistischen Mitteln nichts nachzuweisen.
Erst im Dezember 2017 gelang es Cold-Case-Ermittlern, den genetischen Fingerabdruck von M. zum Vorschein zu bringen – mithilfe von winzigen Hautpartikeln, die 1987 am Leichnam Claudia Ottos sichergestellt worden waren. Da aber noch die Spur eines Unbekannten nachgewiesen wurde, musste der Haftbefehl 2018 wieder aufgehoben werden. Nach einer weiteren Überprüfung waren sich die Fachleute dann sicher, dass die zweite Spur von einem LKA-Mitarbeiter stammte, weshalb vor drei Wochen das Hauptverfahren gegen M. eröffnet wurde.