Fuhr in Schulklasse : Fahrer kommt nach Todesfahrt am Ku’damm dauerhaft in Psychiatrie
Gut zehn Monate nach einer tödlichen Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm soll der Fahrer dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das hat das Berliner Landgericht am Freitag entschieden. Das Gericht verurteilte Gor H. in einem Sicherungsverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes und versuchten Mordes in 16 Fällen. Der Mann sei aber schuldunfähig, weil er an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leide.
Der Dreißigjährige hatte Anfang Juni 2022 einen Kleinwagen gezielt auf den Gehweg am Ku’damm und an der Tauentzienstraße gesteuert. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 Kilometern pro Stunde erfasste er zahlreiche Passanten, bevor der Wagen im Schaufenster eines Geschäfts zum Stehen kam.
Er sei „zielgerichtet und durchgängig ungebremst“ auf den Gehweg gefahren, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß, der von einer „albtraumhaften Tat“ sprach. Besonders betroffen war eine Schulklasse aus dem hessischen Bad Arolsen. Ihre 51 Jahre alte Lehrerin wurde getötet, ihr 53 Jahre alter Kollege und elf Schülerinnen und Schüler erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Insgesamt wurden 16 Personen verletzt, dazu gehörten zudem ein 14 Jahre altes Mädchen, eine schwangere Frau und zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.
Der Fahrer, der armenischer Abstammung ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde nach der Tat von Umstehenden festgehalten und der Polizei übergeben. Er soll seit Jahren an paranoider Schizophrenie gelitten haben und hatte vor der Fahrt offenbar seine Medikamente nicht genommen. Ein Gutachter hatte ihn während des Verfahrens für schuldunfähig erklärt. Es handele sich um einen schwer kranken Mann, dessen Zerfall voranschreite, sagte der Vorsitzende Richter. Seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Verteidiger hatte angekündigt, dass er dagegen nicht vorgehen wolle. Das Gericht ordnete zudem einen lebenslangen Führerscheinentzug für den Mann an.