Bushido-Prozess :
Staatsanwaltschaft gibt gegen Arafat Abou-Chaker auf

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Arafat Abou-Chaker verlässt nach der Urteilsverkündung Anfang Februar das Landgericht Berlin. (Archivbild)
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den Freispruch für Arafat Abou-Chaker zurückgenommen. Und im schriftlichen Urteil rechnet das Gericht noch mal mit Bushido ab.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den Freispruch für die Clangröße Arafat Abou-Chaker zurückgenommen. Man sehe wenig Erfolgsaussichten für eine Revision, da es keine neuen Beweismittel gebe, teilte ein Sprecher mit. Am Berliner Landgericht waren dreieinhalb Jahre gegen Abou-Chaker verhandelt worden, Hintergrund waren Vorwürfe des Rappers Bushido. Beide hatten früher zusammengearbeitet und sich dann im Streit getrennt.

In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es nun, dass die Kammer „unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben“ von Bushido habe. Ein Motiv für falsche Aussagen könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen Abou-Chaker im Streit über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens in Millionenhöhe sein. Laut dem Gericht stand „das gesamte Verhalten des Zeugen während der Trennungsphase“ von Abou-Chaker im Widerspruch zu seinen Bekundungen.

Bushido habe behauptet, nach einem Übergriff durch Abou-Chaker „psychisch mitgenommen und gebrochen“ zu sein, sich aber dennoch danach noch mehrfach unbegleitet mit ihm getroffen und „verbal auf Augenhöhe“ mit ihm kommuniziert zu haben. Eine von Bushido behauptete Einschüchterung lasse sich auf Tonaufnahmen von den Treffen nicht erkennen.

Die Kammer bezeichnet es außerdem als „sehr befremdlich“, dass Bushidos minderjährige Kinder unverpixelt in einer Fernsehdokumentation zur Trennung und dem Gerichtsverfahren „zur Schau gestellt wurden“ – trotz der angeblich großen Angst von Bushido um seine Familie und des bis zu seiner Auswanderung nach Dubai andauernden Personenschutzes.

Abou-Chaker war im Februar lediglich zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verurteilt worden, weil er heimlich Gespräche aufgenommen hatte. Gegen die Höhe der Geldstrafe hat er Revision eingelegt. Ihm steht eine Haftentschädigung für rund zwei Wochen Untersuchungshaft zu – und er muss nur einen Bruchteil der Prozesskosten zahlen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last. Medienberichte zufolge kostete der Prozess rund 500.000 Euro.

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