Im hessischen Alsfeld : Junger Hacker zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt
Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt: Ein damals zwanzigjähriger Schüler aus Mittelhessen hat aus dem elterlichen Wohnhaus heraus die Daten von hunderten Personen im Internet gestohlen und gekauft. Am Mittwoch hat der Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht im hessischen Alsfeld die Taten gestanden, wie ein Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Das Amtsgericht Alsfeld hat den jungen Hacker zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Bewährungszeit liege bei zwei Jahren. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Ausspähens von Daten und Datenhehlerei.
Der Angeklagte musste sich vor dem Jugendschöffengericht unter anderem wegen des Ausspähens und der Veröffentlichung privater Daten verantworten. Er soll sich in mehrmaligen Ausspähaktionen Zugang zu Online-Profilen auch von Bundestagsabgeordneten verschafft und gestohlene Daten im Netz gekauft haben. Die Staatsanwaltschaft geht von bis zu 1500 Geschädigten aus.
Deren private Daten wie Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern soll der Angeklagte erbeutet haben, offenbar ohne sich einer Schadsoftware zu bedienen. Stattdessen soll er sich schlecht geschützter Passwörter bedient und den Zugang auch durch Ausprobieren erlangt haben. Er soll versucht haben, die Geschädigten zu erpressen. Ihre Daten veröffentlichte er sukzessive auf Twitter.
Der Angeklagte hatte die Taten bereits kurz nach seiner Festnahme im Januar 2019 gestanden. Als Grund für sein Handeln soll er damals laut Staatsanwaltschaft Ärger über „bestimmte politische Äußerungen der Geschädigten“ angegeben haben. Der Prozess in Alsfeld findet nicht öffentlich statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender war.