Jérôme Boateng nur verwarnt : Richterin: „Kein notorischer Frauenschläger“

Der Prozess gegen Jérôme Boateng geht mit einer Geldstrafe auf Bewährung zu Ende. Die Richterin folgt in weiten Teilen der Darstellung des Fußballweltmeisters – und sieht ihn auch bei Vorwürfen im Fall Kasia L. als entlastet an.
Eins stehe nach diesem Verfahren fest, urteilt die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich: „Nichts, aber auch gar nichts ist von den Vorwürfen übrig, Herr Boateng sei ein notorischer Frauenschläger.“ Er sei in dieser „absolut toxischen Beziehung“ zu seiner ehemaligen Partnerin gewesen, geprägt von Eifersuchtsdramen und heftigsten Auseinandersetzungen um Geld und familienrechtliche Konflikte wegen der gemeinsamen Zwillingstöchter. Der Angeklagte Boateng sei dann „einmal über Gebühr ausgerastet“. Weitere solcher Straftaten sind laut der Richterin nicht zu erwarten, Boateng ist längst von seiner früheren Freundin, der Mutter seiner beiden Zwillingstöchter, getrennt. Die Strafe, die sie am Freitag gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhängt, sei daher eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung. Verurteilt wird er zu 40 Tagessätzen zu 5000 Euro. Er muss diese Strafe nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese Auflagen sehen vor, dass er je 50.000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung sowie ein Kinderkrankenhaus zahlen muss.
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