Urteil gegen Staatsanwalt : Der Täter hat doch nicht geschlafen
Eine halbe Stunde bevor das Urteil gegen ihn verkündet wird, steht Philipp M., 53 Jahre alt, am Mittwoch vor dem Gericht in Lübeck und raucht eine Zigarette. Man sieht dem bulligen Mann mit den kurz geschorenen grauen Haaren sein Unwohlsein an. Früher vertrat M. als Staatsanwalt hier die Anklage, jetzt droht ihm der Schuldspruch als Sexualstraftäter. Kurz nach neun Uhr betritt die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz den Saal 163 und verurteilt M. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, verliert M. seinen Beamtenstatus und damit Pensionsansprüche. Die Kosten des Verfahrens muss er tragen.