Urteil gegen Staatsanwalt :
Der Täter hat doch nicht geschlafen

Von Jannis Holl, Lübeck
Lesezeit: 4 Min.
Der Angeklagte am Mittwoch im Sitzungssaal des Landgerichts Lübeck
Das Landgericht Lübeck glaubt einem ehemaligen Staatsanwalt nicht, dass er schlafgewandelt ist, während er seinen Sohn vergewaltigte. Und rügt die Kieler Staatsanwaltschaft, weil diese ihn zunächst nicht anklagen wollte.
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Eine halbe Stunde bevor das Urteil gegen ihn verkündet wird, steht Philipp M., 53 Jahre alt, am Mittwoch vor dem ­Gericht in Lübeck und raucht eine Zigarette. Man sieht dem bulligen Mann mit den kurz geschorenen grauen Haaren sein Unwohlsein an. Früher vertrat M. als Staatsanwalt hier die Anklage, jetzt droht ihm der Schuldspruch als Sexualstraftäter. Kurz nach neun Uhr betritt die Vorsitzende Richterin Helga von Luko­wicz den Saal 163 und verurteilt M. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Ver­gewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Schutz­befohlenen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, verliert M. seinen Beamtenstatus und damit Pensionsansprüche. Die Kosten des Verfahrens muss er tragen.

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