Im ersten Halbjahr 2024 : Bislang 75 Zwischenfälle mit Drohnen im Luftraum
Sie sind klein, aber nicht ungefährlich. In der Luftfahrt können Drohnen erheblichen Ärger bereiten. Im ersten Halbjahr 2024 wurden insgesamt 75 Behinderungen durch Drohnen gemeldet. Laut einer Sprecherin der Deutschen Flugsicherung waren es im Vorjahreszeitraum 72, in den ersten sechs Monaten im Jahr 2022 waren es 66. Die Zahl der Vorfälle lag demnach zuletzt 2018 so hoch wie in diesem Jahr.
Einen ausschlaggebenden Grund für die Entwicklung gibt es nicht: Die Angaben gehen auf Meldungen von Piloten zurück, die die Drohnen mehr oder weniger zufällig aus dem Cockpit heraus sichten. 77 Prozent der Behinderungen haben sich nach Angaben der Flugsicherung im Großraum eines Flughafens ereignet.
Dieser Umkreis unterscheidet sich je nach Flughafengröße, in Frankfurt beträgt er rund 40 Kilometer. Die anderen Fälle haben sich demnach in teils relativ großen Höhen ereignet, wenn die Maschinen schon auf der Strecke sind, „das können auch zwei oder drei Kilometer sein“.
Die meisten Fälle wurden am Frankfurter Flughafen gemeldet, gefolgt von Berlin Brandenburg und Köln/Bonn. Grundsätzlich gilt: Je mehr Flugzeuge an einem Flughafen verkehren, desto mehr Meldungen gibt es. In München scheint die Gefahr allerdings geringer, trotz hohen Flugaufkommens wurden dort in diesem Jahr bislang nur drei Behinderungen gezählt.
Lotsen können Piloten nicht warnen
„Drohnen sind gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr, wenn sie ohne Flugverkehrskontrollfreigabe in einem Luftraum fliegen, der dafür nicht vorgesehen ist“, sagte die Sprecherin. Das größte Problem sei, dass sie für die Fluglotsen auf dem Radar nicht zu erkennen seien. „Also können sie die Piloten nicht davor warnen.“
Wird eine Drohne an einem Flughafen gesichtet, kann das dazu führen, dass die Abfertigung zumindest kurzzeitig unterbrochen werden muss. Auch das ist nach Angaben der Deutschen Flugsicherung in diesem Jahr schon vorgekommen, nennenswerte Folgen wie etwa Verspätungen habe es allerdings nicht gegeben. Müsse deshalb eine Start- und Landebahn gesperrt werden, könnten Maschinen an großen Flughäfen in der Regel auf andere Bahnen ausweichen.
Die Deutsche Flugsicherung rät dazu, sich gut darüber zu informieren, welche Regeln für Drohnenflüge gelten. Im sogenannten Nahbereich rund um einen Flughafen – bis 1,5 Kilometer um den Zaun herum – sind Drohnen verboten. In einer sogenannten Kontrollzone, die in Frankfurt etwa die Innenstadt umfasst, gibt es eine pauschale Freigabe: Die Drohne darf in Sichtweite und bis zu einer Höhe von 50 Metern geflogen werden. Ausnahmen erteilt die Deutsche Flugsicherung nach entsprechendem Antrag. Außerhalb der Kontrollzonen gilt in der Regel eine Höhengrenze von 120 Metern – innerhalb der Sichtweite.