Urteil in Radlader-Prozess : Keine Strafe kann das Geschehene wiedergutmachen

Es sollte ein Fahrspaß für die Kinder im Zeltlager sein, dann waren zwei Menschen tot: Das Landgericht Lüneburg hat den Fahrer eines Radladers zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ein Kind möchte seinen Geburtstag nicht feiern. Ein anderes fängt plötzlich an zu weinen, weil es seinen Freund vermisst. Ein drittes bittet seine Eltern, endlich sterben zu dürfen, damit es ihn wiedersehen kann: den fünf Jahre alten Jungen, den Stefan I. während eines Zeltlagers im niedersächsischen Ort Toppenstedt am 24. Juni 2023 mit elf anderen Kindern und einem Erwachsenen in einer Gitterbox am Arm seines Radladers zum Spaß herumfuhr. Das Kind will den Fünfjährigen wiedersehen, der starb, als die haltenden Gabeln sich in den Boden bohrten und die Box so schnell umkippte, dass niemand reagieren konnte. Danica B. erzählt bewusst von den drei Freunden ihres Sohns. „Ich möchte, dass alle Beteiligten wissen, dass eine ganze Kindergartengruppe sieben Monate später immer noch trauert.“