FAZ+Prozess um „Cold Case“ :
Das Blut am blauen Kleid

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Darmstadt
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Im Gespräch: der Angeklagte (rechts) mit einem seiner Verteidiger

Im Prozess um den Mord an Jutta Hoffmann von 1986 verdichten sich die Hinweise. Ausgerechnet der Anwalt ihres als Nebenkläger auftretenden Bruders ist nicht vollends von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Der Verteidiger Andreas Sanders stellt an diesem Tag die entscheidende Frage. „Die DNA war doch da“, sagt er zur Zeugin, die leitende Ermittlerin im Mordfall Jutta Hoffmann. Sanders meint die DNA seines Mandanten, Peter F. Wozu, will Sanders wissen, sei anschließend monatelang gegen F. verdeckt ermittelt worden? Die Zeugin antwortet unklar. Der Vorsitzende Richter konkretisiert: „Sind Sie davon ausgegangen, dass die DNA nicht genug ist?“ Die Ermittlerin bejaht.

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