Neuinfektionen auf Wochenhoch : Gericht kippt Ausgangsperre im Main-Kinzig-Kreis
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einem Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangssperre im Main-Kinzig-Kreis stattgegeben, wie sie in der Allgemeinverfügung vom 3. April befristet bis zum Ablauf des 18. April festgesetzt worden war, wie dpa meldet. In dem am Freitag zugestellten Beschluss entschied das Gericht nach Angaben einer Sprecherin, dass die angefochtene Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig sei. Zwar könnten nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich Ausgangssperren im privaten Bereich erlassen werden. Diese dürften allerdings immer nur letztes Mittel sein, wenn weniger einschneidende Regeln nicht mehr greifen würden. Dies sei hier nicht der Fall, so das Gericht.
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