Klage gegen Neubaugebiet : Das Wiesbadener Ostfeld nimmt eine wichtige Hürde

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist eine Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz zum neuen Wiesbadener Stadtteil Ostfeld ab. Der Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft SEG zeigt sich darüber erfreut.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag die Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Hessen (BUND) gegen die städtebauliche Entwicklungsmaßname Ostfeld abgewiesen. Dort soll auf einer Fläche von rund 68 Hektar ein neuer Wiesbadener Stadtteil für etwa 10.000 Menschen entstehen, und im nördlichen Bereich soll der neue zentrale Standort für das Bundeskriminalamt gebaut werden, für den etwa 27 Hektar vorgesehen sind. Der VGH hat die Klage der Umweltschützer laut mündlicher Begründung deswegen abgewiesen, weil es an einem „statthaften Klagegegenstand“ gefehlt habe. Eine Revision ist nicht zugelassen. Dagegen kann der BUND eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
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