Zweifel an Ultranet-Technik :
Klage gegen Küstenstrom-Trasse

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Die geplante Trasse soll zum Teil durch Wohngebiete führen.
Ultranet soll Küstenstrom in den Süden bringen. Der Rheingau-Taunus-Kreis und Bürger fühlen sich von den Planern aber übergangen. Der Landrat spricht von massiven Mängeln. Lokalpolitiker wollen vor Gericht ziehen.
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Der Rheingau-Taunus-Kreis wird gegen die geplante Ultranet-Trasse klagen, sobald die Bundesnetzagentur das Planfeststellungsverfahren für die Stromtrasse beginnt. Das hat Landrat Frank Kilian (parteilos) am Dienstag nach einem Beschluss des Kreisausschusses mitgeteilt und von „massiven Mängeln“ bei den Untersuchungen zum Trassenverlauf gesprochen. Für die Klage ist noch die Zustimmung des Kreistags am 7. März erforderlich, die laut Kilian jedoch als sicher gilt, zumal die Mitglieder im Sommer 2022 einstimmig für eine solche Klage votierten. „Da steht die Politik geschlossen dahinter“, stellte Kilian klar.

Damit geht der jahrelange Streit um die Trasse in die nächste Runde. Netzbetreiber Amprion will von 2027 an rund 2000 Megawatt elektrische Leistung in den Süden transportieren. Die Freileitung soll Osterath am Niederrhein mit Philippsburg in Baden-Württemberg verbinden.

Stromtrasse führt durch Wohngebiete

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wird Ultranet zusammen mit der geplanten Verlängerung bis nach Emden benötigt, um den in der Nordsee und in Norddeutschland produzierten Windstrom in den Süden zu bringen. Weil Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten transportiert werden sollen, gilt die Technologie als innovativ. Zudem soll Ultranet auf einer Länge von rund 340 Kilometern eine bestehende Stromtrasse nutzen, die teilweise durch Wohngebiete führt.

Viele Bürger aus Niedernhausen, Hünstetten und Idstein fürchten, dass die Technik nicht ausgereift sei. Ihre Versuche, die Trassenführung zu ändern, sind gescheitert, obwohl sie die Unterstützung der Kommunalpolitik haben. Nachdem die Bundesnetzagentur 2022 mitgeteilt hatte, sie werde sich bei der Trassenführung an den Vorschlägen der Betreiberfirma orientieren und die von Bürgerinitiativen erarbeiteten Vorschläge ignorieren, stieg der Unmut in der Region. Daher will der Landkreis gemeinsam mit den genannten Kommunen und der Kreisstadt Hofheim (Main-Taunus-Kreis) gegen die Trasse klagen, falls Alternativen nicht berücksichtigt werden.

Laut dem Beschlussvorschlag für den Kreistag seien von der geplanten Trassenführung „erhebliche negative Einflüsse auf das Schutzgut Mensch und die Siedlungsentwicklung“ zu erwarten. Wenn das Planfeststellungsverfahren beginnt, hat der Kreis einen Monat Zeit, um beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu klagen. Eine Anwaltskanzlei solle frühzeitig mit den Vorarbeiten für eine fundierte Klagebegründung beginnen. Die Kosten für das Verfahren schätzt die Kanzlei auf rund 120.000 Euro, die sich die fünf Kläger teilen.

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