Vater des Hanau-Attentäters : Von übler Nachrede bis Volksverhetzung

Angeklagt war der Vater des Attentäters von Hanau wegen eines ganzen Bündels von Vorwürfen. Nun wurde Hans-Gerd R. zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Sein Verteidiger kündigt an, Berufung einzulegen.
Der Vater des Attentäters von Hanau ist am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt worden. Insgesamt 21.600 Euro muss er zahlen, weil er vom Amtsgericht Hanau unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung, versuchter Nötigung und zahlreicher Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden ist. Richterin Clementine Englert blieb damit zwar unterhalb der Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, folgte aber deren rechtlichen Einschätzungen zum Beispiel in der Frage, ob sich R. der Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten kündigte an, gegen die Entscheidung gemäß dem Auftrag seines Mandanten Berufung einzulegen.
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