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Urteil im Daschner-Prozeß: Zu milde oder schon zu hart?

Der frühere Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, ist wegen der Folterandrohung gegen Jakob von Metzlers Entführer praktisch nur verwarnt worden. Menschenrechtsorganisationen halten dieses Urteil für zu milde, sie bezeichnen bereits eine solche Drohung als eine Form der Folter. Geht das zu weit? Rechtfertigte der beabsichtigte Zweck, das Leben Jakobs zu retten, jene Mittel, die angedroht wurden? Hätte Daschner einen Freispruch verdient? Oder doch ein härteres Urteil - auch im Sinne eines klaren Neins zu jedweder Folter?

22.02.2005 00:00 Uhr

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