FAZ+F.A.Z. Einspruch :
„Unentrinnbare Tragik des Rechts“

Von Elisa Hoven
Lesezeit: 7 Min.
Eine Szene aus „Feinde - Gegen die Zeit“
Dass es verboten sein soll, einen Angreifer zu foltern, um sein Opfer zu retten, leuchtet nicht ohne Weiteres ein. Rechtliche Betrachtungen zu Ferdinand von Schirachs „Feinde“.
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Am Sonntagabend fand in der ARD und den dritten Programmen ein „Fernsehereignis“ statt: In den Filmen „Feinde: Gegen die Zeit“ und „Feinde: Das Geständnis“ wird die Geschichte um die Entführung eines Kindes und die Folter des Täters einmal aus der Perspektive des Polizeibeamten und einmal aus der des Verteidigers des Entführers erzählt. Vorbild für Drehbuchautor Ferdinand von Schirach war die Entführung des elfjährigen Millionärssohns Jakob von Metzler. Der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte den Entführer Magnus Gaefgen durch Androhung von Folter zur Preisgabe des Verstecks des Kindes gebracht. Wie in den Filmen blieb auch Daschners Handeln erfolglos, das Kind war bereits tot, was Daschner zum Zeitpunkt seiner Drohung allerdings nicht wusste.

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