Übergang von Jobs zu Segula : Opel verliert reihenweise Kündigungsschutzklagen

Opel hat laut Gericht 17 Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern verloren. Die Beschäftigten wollten nicht zum Dienstleister Segula wechseln und erhielten deshalb die Kündigung. Dagegen zogen sie vor Gericht.
Der Rüsselsheimer Autobauer Opel hat vor dem Arbeitsgericht Darmstadt eine Reihe von Kündigungsschutzklagen verloren und nur in einer Minderheit von Fällen einen Vergleich erzielt. Das hat das Arbeitsgericht Darmstadt der F.A.Z. auf Anfrage mitgeteilt. Die Mitarbeiter wehrten sich gegen die Kündigungen, die sie erhalten hatten, nachdem sie einem Übergang ihrer Stellen auf den Dienstleister und strategischen Opel-Partner Segula in Rüsselsheim widersprochen hatten.
In 17 Fällen hat nun das Gericht den klagenden Beschäftigten Recht gegeben. Wie es heißt, handelt es sich bei den Mitarbeitern um überwiegend hochspezialisierte Ingenieure und Mechatroniker. Sechs der in Darmstadt anhängigen Verfahren legten beide Seiten jeweils durch einen Vergleich bei. Einzelheiten dazu sind nicht bekannt geworden.
Opel zeigt sich verwundert
„Da die Urteile den Parteien noch nicht zugestellt wurden, können derzeit keine Angaben zu den Gründen der gerichtlichen Entscheidungen gemacht werden“, heißt es beim Arbeitsgericht. Die Urteile seien am 16. April ergangen.
Ein Opel-Sprecher teilte dazu mit: „Wir sind über die erstinstanzlichen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Darmstadt in den Verfahren verwundert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns vor Veröffentlichung der Urteilsbegründungen zu eventuellen weiteren Schritten, insbesondere der Einlegung von Rechtsmitteln, nicht äußern.“
750 statt 2000 wechselten zu Segula
Opel hatte ursprünglich gut 2000 Stellen zu Segula verlagern wollen. Letztlich gingen aber nur 750 Mitarbeiter zu der deutschen Tochterfirma eines französischen Familienkonzerns über. Die meisten anderen Kandidaten nahmen lieber eine Abfindung, gingen in Altersteilzeit oder wählten den Vorruhestand. Mittlerweile hat Segula aber Dutzende weiterer Mitarbeiter eingestellt, die sich in den vergangenen Monaten von sich aus beworben hatten.
Für einen Wechsel zu Segula in Frage kommende Mitarbeiter könnten dem nach der Phase zwei anstehenden Betriebsübergang zwar widersprechen. Sie verlören dann aber den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Juli 2023. Eine Abfindung wäre auch passé, wie es schon im Mai 2019 bei Opel hieß.