Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland ist Teil der sozialen staatlichen Absicherung und geht auf den Reichskanzler Bismarck zurück, der im Jahr 1883 die gesetzlichen Krankenversicherungen einführte. Sein ursprüngliches Ziel war es, soziale Unruhen zu reduzieren, gleichzeitig sollten die Gewerkschaften und kirchliche Arbeiterverbände geschwächt werden.

Die Grundprinzipien der Solidargemeinschaft
Die Sozialversicherung bildet ein wichtiges Kernelement des Sozialstaates und muss sich ständig an die aktuellen Anforderungen anpassen. Die Grundprinzipien beruhen auf dem Bedürfnis nach sozialer Sicherheit, wichtigste Basis ist das Solidaritätsprinzip, das besagt, dass alle Versicherten die Risiken gemeinschaftlich tragen. Durch die demografische Entwicklung und andere Einflüsse wird dieses Prinzip allerdings zunehmend unbrauchbar, um die Kosten der Sozialversicherung zu decken.

Entwicklung der Sozialversicherung in der Geschichte
Nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Otto Bismarck kamen im Laufe der Zeit weitere soziale Absicherungen wie Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung hinzu. Die Beiträge werden in der Regel nach den Bruttolöhnen bzw. Bruttogehältern bis zu einer Bemessungsgrenze berechnet. Nachvollzogen werden alle Vorgänge durch eine eindeutige Nummer, die sogenannte Sozialversicherungsnummer.

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