Worauf müssen sich deutsche Unternehmen beim europäischen Lieferkettengesetz einstellen?
Am 1. Juni hat das europäische Parlament seine Position zur geplanten europäischen Lieferketten- Direktive (CSDDD) verabschiedet. Jetzt folgen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission (Trilog-Gespräche), nach deren Abschluss, voraussichtlich bis zum Ende des Jahres, verbindliche Regeln bzgl. der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards für alle Firmen in der EU kommen.
Was erwartet deutsche Unternehmen, die heute schon von LkSG betroffen sind, beim europäischen Lieferketten-Gesetz (CSDDD)?
Das europäische Gesetz wird voraussichtlich umfassender und strenger als das heutige LkSG sein, u.a.:
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Wie können vom LkSG betroffene deutsche Unternehmen sich schon heute darauf einstellen?
Wir empfehlen Unternehmen neben den relevanten Punkten für das LkSG auch schon die unstrittigen Punkte der europäischen Direktive umzusetzen, damit dies nicht zusätzlich gemacht werden muss, wenn das Gesetz in Kraft tritt und somit dann Mehraufwand verursacht.
Was raten wir Unternehmen, die im Moment noch nicht direkt betroffen sind?
Falls Sie nicht direkt vom LkSG betroffen sind, aber z.B. unmittelbarer Zulieferer eines vom LkSG betroffenen Unternehmens sind, empfehlen wir ebenfalls die bereits unstrittigen Punkte umzusetzen (s. Frage zuvor)
Falls Sie mit Ihrer Mitarbeiteranzahl zukünftig durch die europäische Direktive betroffen sein könnten, empfehlen wir Ihnen, zunächst mindestens für Transparenz in der Lieferkette zu sorgen, damit Sie nach Verabschiedung des Gesetzes schnellstmöglich die geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können.
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1 JahrSuper, danke!!