Worauf müssen sich deutsche Unternehmen beim europäischen Lieferkettengesetz einstellen?

Worauf müssen sich deutsche Unternehmen beim europäischen Lieferkettengesetz einstellen?

Am 1. Juni hat das europäische Parlament seine Position zur geplanten europäischen Lieferketten- Direktive (CSDDD) verabschiedet. Jetzt folgen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission (Trilog-Gespräche), nach deren Abschluss, voraussichtlich bis zum Ende des Jahres, verbindliche Regeln bzgl. der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards für alle Firmen in der EU kommen. 


Was erwartet deutsche Unternehmen, die heute schon von LkSG betroffen sind, beim europäischen Lieferketten-Gesetz (CSDDD)?  

Das europäische Gesetz wird voraussichtlich umfassender und strenger als das heutige LkSG sein, u.a.: 

  • Betroffenheit der Unternehmen: Wenn sich die Position des Parlamentes durchsetzt, sind schon Firmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen und einem weltweiten Umsatz von 40 Mio. Euro betroffen (LkSG heute 3.000, ab 2024 1.000 Mitarbeiter) 
  • Integration von Umweltschutz (im LkSG heute so nicht enthalten): negative Umweltauswirkungen erkennen, berichten und abstellen bzw. minimieren (z.B. durch den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Biodiversitätsstrategie) 
  • Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette (nicht nur der unmittelbaren Lieferanten wie im LkSG) um für eigene Produkte und Dienstleistungen tatsächliche und potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln  
  • Ggf. zivilrechtliche Haftung für diejenigen Unternehmen, die einen Schaden verursachen oder zu einem Schaden beitragen, indem sie die Sorgfaltspflichten nicht erfüllen (LkSG keine zivilrechtliche Haftung) 
  • Größere Unternehmen erarbeiten einen Plan, der sicherstellt, dass Geschäftsmodell und Strategie vereinbar mit Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° gemäß dem Übereinkommen von Paris sind (mehr als 500 Beschäftigte und weltweiter Nettoumsatz von 150 Mio. Euro) 


Wie können vom LkSG betroffene deutsche Unternehmen sich schon heute darauf einstellen? 

Wir empfehlen Unternehmen neben den relevanten Punkten für das LkSG auch schon die unstrittigen Punkte der europäischen Direktive umzusetzen, damit dies nicht zusätzlich gemacht werden muss, wenn das Gesetz in Kraft tritt und somit dann Mehraufwand verursacht. 

 

Was raten wir Unternehmen, die im Moment noch nicht direkt betroffen sind? 

Falls Sie nicht direkt vom LkSG betroffen sind, aber z.B. unmittelbarer Zulieferer eines vom LkSG betroffenen Unternehmens sind, empfehlen wir ebenfalls die bereits unstrittigen Punkte umzusetzen (s. Frage zuvor) 

Falls Sie mit Ihrer Mitarbeiteranzahl zukünftig durch die europäische Direktive betroffen sein könnten, empfehlen wir Ihnen, zunächst mindestens für Transparenz in der Lieferkette zu sorgen, damit Sie nach Verabschiedung des Gesetzes schnellstmöglich die geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können. 

 

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Evelyn Oberleiter

Since 15 years: Terra Institute! All for sustainability 🌱

1 Jahr

Super, danke!!

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