FAZ+Prozess in Berlin :
Kann man Arafat Abou-Chaker Clanchef nennen?

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Arafat Abou-Chaker im vergangenen Sommer hinter seinem Anwalt im Gericht

Nachdem auf Clubhouse eine Diskussion mit Arafat Abou-Chaker aus dem Ruder lief, liegen am Montag die Nerven auch im Gericht blank. In der Plauder-App hatte sich Abou-Chaker gegen die Bezeichnung „Clanchef“ gewehrt. Zu Recht?

Kurz vor Ende des Verhandlungstages platzt Arafat Abou-Chaker überraschend der Kragen. „Sag’s doch laut“, ruft er von der Anklagebank und wiederholt eine Beleidigung, die er gerade aus dem Mund von Bushido gehört zu haben glaubt: „Hurensohn.“ Die Situation ist unübersichtlich. Bald drei Stunden lang hat Bushido an diesem Montag im Zeugenstand geredet. Es geht um das Ende seiner Vertragsbeziehungen zu Rappern wie Shindy in der Folge der Trennung von seinem langjährigen Geschäftspartner Abou-Chaker. Der Hauptangeklagte will in dem Verfahren vor dem Berliner Landgericht eine dahingenuschelte Beleidigung in seine Richtung aufgeschnappt haben, und jetzt fühlt er sich provoziert: „Sag’s doch laut.“

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