Bushido vs. Abou-Chaker :
Haben sie sich geküsst?

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Berlin
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Der Rapper Bushido im Berliner Landgericht.

Im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Manager Arafat Abou-Chaker sagt Bushido abermals aus. Der Rapper bezweifelt, dass die Tonaufnahmen, die Abou-Chaker entlasten könnten, echt sind.

Als Bushido am Mittwoch in den Verhandlungssaal des Berliner Landgerichts kommt, sind seit Beginn des Rechtsstreits mit seinem ehemaligen Manager Arafat Abou-Chaker auf den Tag genau zwei Jahre vergangen. Klarheit, so wird an diesem Tag deutlich, herrscht deshalb aber noch lange nicht.

Der Rapper wird zu einer rund zweistündigen Tonaufnahme befragt, die ein Treffen vom 18. Januar 2018 dokumentieren soll. Bei diesem Treffen soll Bushido nach eigener Aussage von Abou-Chaker und seinen mitangeklagten Brüdern mit einem Stuhl und einer Flasche beworfen und bedroht worden sein. Auf der Aufnahme, die von extrem schlechter Qualität ist, ist davon aber nichts zu hören. Die zentrale Frage dreht sich also darum, ob die Datei authentisch, also nicht geschnitten und tatsächlich an diesem Januartag entstanden ist. Wenn dem so wäre, hätte Bushido gelogen.

„Das ergibt keinen Sinn“

Der Rapper und sein Anwalt wirken von der Aufnahme jedoch kaum verunsichert. Das Gespräch, so der Anwalt, „ergibt keinen logischen Sinn von vorne bis hinten“. Außerdem fehlten die Metadaten. Ob die Aufnahme tatsächlich vom 18. Januar stamme, sei deshalb nicht bewiesen. Bushido selbst geht die Aufnahme im Detail durch und konzentriert sich in seiner Aussage größtenteils auf Dinge, die seiner Meinung nach „keinen Sinn ergeben“, wie auch er immer wieder sagt. Er verweist auf seinen Whatsapp-Chatverlauf mit Abou-Chaker, der nahelegen soll, dass Teile des Besprochenen nicht mit der Chronik der Ereignisse übereinstimmen.

Kurioserweise klingt der Rapper dabei mitunter fast so, als sei er bei dem eigentlichen Gespräch gar nicht dabei gewesen, könne also nur auf die Aufnahme und nicht etwa seine eigene Erinnerung zurückgreifen. Ob ein Versöhnungskuss zwischen ihm und Abou-Chaker, der auf der Aufnahme zu hören ist, bei dem Treffen stattgefunden habe, kann er „weder bestätigen noch ausschließen“. Es habe mehrere Treffen in der gleichen Konstellation gegeben, „die Anlass zum Küssen gewesen sein könnten“.

Die Verteidigung wirft Bushido „Bullshitting“ vor. Dass er als mutmaßliches Opfer und einziger Zeuge des Vorfalls behaupte, die Datei sei nicht echt, sei nicht verwunderlich. Es gibt nun also zwei Beweismittel, die einander gegenüberstehen: die Aussage Bushidos und die Tondatei. Welche davon wahr ist, werden weitere Prozesstage klären müssen. Die Vernehmung Bushidos ist noch nicht ab­geschlossen.

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Jörg M. Fegert
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