China :
13-Jährige töten Gleichaltrigen – lebenslange Haft

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Im März hatte in China der Mord an einem Schüler Aufsehen erregt. Nun verurteilte ein Gericht zwei 13-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung. Sie sollen ihr gleichaltriges Opfer in einem Gewächshaus mit einer Schaufel erschlagen haben.

Ein Gericht in China hat einen 13-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung eines Gleichaltrigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein ebenfalls 13 Jahre alter Komplize muss für zwölf Jahre hinter Gitter, wie das chinesische Staatsfernsehen unter Berufung auf das Gericht in der nordchinesischen Stadt Handan berichtete. Einen dritten angeklagten Jungen (13) sprachen die Richter zwar frei, ordneten aber Sondererziehung für ihn an.

Der Fall hatte in China im März 2024 für große Bestürzung gesorgt. Die Polizei hatte das in einem verlassenen Gewächshaus vergrabene Opfer nahe der im Süden der Provinz Hebei gelegenen Millionenstadt Handan entdeckt. Der zu Sondererziehung verurteilte Junge hatte die Beamten dort hingeführt.

Nach Ansicht des Gerichts hatten die anderen beiden Verurteilten Streit mit dem Opfer und verschworen sich, den Schüler zu töten und sein Geld unter sich aufzuteilen, wie das Staatsfernsehen berichtete. Sie sollen den Jungen in das Gewächshaus gelockt haben, wo er von einem der Täter unter Mithilfe des Zweiten mit einer Schaufel getötet wurde. Der dritte Junge war anfangs anwesend, habe dann das Gewächshaus verlassen. Die Polizei nahm alle drei Jungen einen Tag später fest.

Sonderregelung in China

Das Gericht sah die Umstände der Tat als besonders grausam an. Wegen eines speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz konnten zwei der Jungen strafrechtlich belangt werden, obwohl sie zum Tatzeitpunkt noch jünger als 14 Jahre alt waren. In Deutschland wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.

Der Paragraf sieht vor: Wer schon zwölf Jahre, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderung begeht, kann strafrechtlich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden.

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