Michael-Schumacher-Prozess :
War auch eine Krankenschwester am Erpressungsversuch beteiligt?

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Richterin Birgit Neubert kommt in den Gerichtssaal.
Die Staatsanwaltschaft prüft entsprechende Vorwürfe. Einer der Hauptverdächtigen und eine Zeugin hatten vor Gericht behauptet, die Krankenschwester des ehemaligen Rennfahrers sei an der Tat beteiligt.
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Im Fall der ­Erpressung der Familie von Michael Schumacher prüft die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen eine ehemalige Krankenschwester des Ende 2013 bei einem Skiunfall schwer verletzten ehemaligen Rennfahrers.

Zum Prozessauftakt am Dienstag hatte Yilmaz T., einer der beiden bisherigen Hauptverdächtigen, behauptet, die Frau sei an der Tat beteiligt gewesen. Später erwähnte auch eine als Zeugin geladene Schumacher-Mitarbeiterin den Namen der Krankenschwester.

Sie habe die im März 2020 entlassene Frau von Beginn an verdächtigt, in die Beschaffung der Bilder und Videos verwickelt zu sein, mit denen T. im Juni 15 Millionen Euro von der Familie des früheren Rennfahrers erpressen wollte.

Man werde die Angaben „auch anhand des bisherigen Ermittlungsstands“ eingehend überprüfen und ­bewerten, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Dann werde entschieden, ob gegen die Frau ermittelt werde. Die Krankenschwester war am ersten Prozesstag vom Wuppertaler Amts­gericht als Zeugin geladen gewesen, aber nicht erschienen.

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