Grünes Gewölbe : Kunstsammlungen fordern Schadenersatz für Juwelendiebstahl

Beim Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe wurden historische Juwelen im Millionenwert gestohlen. Inzwischen wurde Beute zurückgegeben, teils lädiert und unvollständig. Vor Gericht geht es nun auch um Schadenersatz.
Die 2019 gestohlenen und kürzlich zurückgegebenen Schmuckstücke aus dem Dresdner Grünen Gewölbe sollen erst nach Ende des Strafprozesses zu sehen sein. „Da die Schmuckstücke weiterhin Beweisstücke im Strafverfahren sind, dürfen sie derzeit nicht öffentlich präsentiert werden“, teilten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) am Donnerstag mit. Zugleich gab sich SKD-Chefin Marion Ackermann zuversichtlich, dass die Schäden an den Beutestücken „nahezu vollständig restauriert werden“ können.
Am Dienstag hatte eine vor Gericht befragte Restauratorin noch weit weniger optimistisch geklungen. Anhand von Fotos hatte sie den zum Teil verheerenden Zustand vieler Exponate beschrieben. Mehrere seien zerrissen, verbogen und verbeult. Es gebe Abplatzungen, Fassungen ohne Steine sowie Steine ohne Fassungen.
Drei wertvolle Exponate fehlen
Darüber hinaus seien die Stücke, offenbar um Spuren zu verwischen, mit einer Reinigungslösung behandelt worden, die einen weißlichen Schimmer hinterlassen habe. Außerdem sei Wasser zwischen Fassungen und Diamanten gelaufen, sodass zahlreiche Edelsteine nun trüb und gelblich grau aussähen.

Die Befunde stärken die Annahme, dass die insgesamt 21 Beutestücke mit zusammen 4300 Diamanten zerlegt und die Steine einzeln veräußert werden sollten. Sechzehn Stücke waren in der Hoffnung auf Strafrabatt zum Teil in Einzelteilen zurückgegeben worden. Die drei wertvollsten Exponate fehlen jedoch: Allen voran die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen, einem 50 Karat schweren Diamanten, der zur Zeit seiner Anschaffung im 18. Jahrhundert beinahe so viel wie der Bau der Dresdner Frauenkirche kostete. Zudem die mit 650 Diamanten besetzte Große Brustschleife sowie das mit 32 großen Diamanten besetzte Collier der Königin Amalie Auguste.
Da mit einer Verurteilung der Täter zu rechnen sei, machen die SKD nun auch Schadenersatz geltend. Das betreffe sowohl den gestohlenen Schmuck als auch Schäden an Vitrinen und am Gebäude, so Ackermann.
Nach einem Verständigungsvorschlag des Gerichts könnten die Angeklagten, die alle dem in Teilen schwer kriminellen Remmo-Clan angehören, Strafrabatt erhalten, sofern sie Geständnisse ablegen. Vier Angeklagte wollen davon Gebrauch machen. Die Kammer stellte ihnen am Dienstag Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und neun Monaten in Aussicht.