Reichsbürger? : Ermittlungen nach Großeinsatz in Brandenburg könnten Wochen dauern

Ein Mann verschanzte sich am Wochenende 34 Stunden in seinem Haus. Am Ende war er tot. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nach dem Tod eines bewaffneten Mannes in einem Haus in der Gemeinde Milower Land in Brandenburg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Potsdam zu den Hintergründen. Eine Obduktion des Leichnams wurde angeordnet; sie soll Auskunft darüber geben, ob der Mann durch eigene Hand starb oder durch Schüsse von Polizisten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte der F.A.Z. am Montag, die Obduktion sei abgeschlossen, ein Bericht liege jedoch noch nicht vor. Auch die Untersuchung des Tatortes sei noch nicht abgeschlossen. Darum könne zur Todesursache noch nichts gesagt werden. Die Ermittlungen stünden erst am Anfang und könnten Wochen dauern.
Der Mann hatte sich von Freitagnachmittag an über 34 Stunden in einem Haus im Ortsteil Vieritz im Landkreis Havelland verschanzt. Mehrfach schoss er in dieser Zeit auch aus dem Haus heraus; am Sonntag gegen halb ein Uhr nachts wurde er im Dachgeschoss des Hauses tot aufgefunden. Die Polizei fand mehrere Waffen auf dem Gelände, darunter auch eine Handgranate. Medienberichte, wonach der Mann der Szene der Reichsbürger zuzuordnen sei, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht bestätigen; auch diesbezüglich sammle man noch Informationen.
Zunächst befanden sich auch ein Kind, dessen Mutter und ein weiterer Verdächtiger in dem Gebäude. Der zweite Mann wurde bereits am Freitagabend festgenommen, Mutter und Kind wurden in der Nacht auf Samstag in Sicherheit gebracht. Auch im Zusammenhang mit dem Festgenommenen ermittelt die Staatsanwaltschaft; hier geht es um den „Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Auch bestehe der Verdacht, dass der Mann Schusswaffen mit sich geführt habe. Darüber, in welchem Verhältnis die beiden Männer zueinander standen, gab der Sprecher keine Auskunft. Anlass des Großeinsatzes war der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Polizei leistete Amtshilfe für das Jugendamt nach einem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts.