Lebenslang für Angeklagten :
Urteil im Fall des toten Fünfzehnjährigen in Köln

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Polizisten untersuchen im März 2024 den Ort, an dem ein 15-Jähriger tot am Hafen in Köln gefunden wurde.
Ein mutmaßlich genau geplanter Mord an einem Fünfzehnjährigen erschütterte im März Köln. Nun hat das Landgericht Urteile verkündet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.
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Im Prozess um die Tötung eines Fünfzehnjährigen sind in Köln mehrere Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sprach einen Neunzehn- und einen Siebenundzwanzigjährigen wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig. Der Siebenundzwanzigjährige erhielt eine lebenslange Haftstrafe, der Neunzehnjährige neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.

In dem Prozess war es um den Tod eines Fünfzehnjährigen gegangen. Er soll im März vor einer Kneipe mit einer Schusswaffe überfallen worden sein. Die Täter führten ihn nach Ansicht der Ermittler in ein abgelegenes Areal am Hafen im Kölner Ortsteil Mülheim. Dort sei er mit mehreren Messerstichen getötet worden. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass Schulden des Opfers bei den Angeklagten das Motiv gewesen seien. Überdies sei es um „Wut und Rache“ wegen einer belastenden Aussage des Fünfzehnjährigen gegen zwei der Beschuldigten in einem anderen Prozess gegangen.

„Vergeltung für Ungehorsam“ als Motiv

Das Gericht nannte am Mittwoch als Motiv „Vergeltung für Ungehorsam und Machtdemonstration gegenüber Dritten“. Zudem sprach es von einer „arbeitsteiligen Tötung“ des Opfers durch den Neunzehn- und den Siebenundzwanzigjährigen. Hintergrund sollen Konflikte im Drogenhandel gewesen sein. „Die Tat steht sittlich auf niedrigster Stufe“, sagte der Vorsitzende Richter.

Gegen zwei ebenfalls zunächst wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagte Zwanzigjährige konnte das Gericht dagegen keine Beteiligung an der Tötung des Fünfzehnjährigen feststellen. Einer der beiden wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der andere Zwanzigjährige wurde wegen versuchter Strafvereitelung schuldig gesprochen. Ihm wurde für ein halbes Jahr ein Betreuungshelfer an die Seite gestellt. Für seine Zeit in der Untersuchungshaft soll er entschädigt werden.

Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen

Der Prozess gegen die drei Deutschen und einen türkischen Angeklagten endete nach zwölf Verhandlungstagen. Er stand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, da es wiederholt zu Drohungen unter anderem aus dem Publikum gekommen war.

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