Vierfacher Mord : Lebenslange Haft für „Schwarze Witwe“

Sie suchte ihre Opfer über Kontaktanzeigen, versprach ihnen eine gemeinsame Zukunft. Damit lockte die „Schwarze Witwe“ betagte Männer in ihr Netz, ließ sie töten und kassierte deren Vermögen. Nun muss Lydia L. für den Rest ihres Lebens ins Gefängnis.
Für die Mordserie an vier älteren Männern ist die als „Schwarze Witwe“ bekannt gewordene Lydia L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter am Landgericht Göttingen hat die frühere Prostituierte aus Bodenfelde ihren Gehilfen Siggi S. beauftragt, die Senioren in den Jahren 1994 bis 2000 zu töten. Sie hatte es auf deren Vermögen abgesehen. Die 69-Jährige wurde daher des vierfachen Mordes schuldig befunden.
Ihr Komplize Siggi S. erhielt zwölf Jahre Haft für drei Morde und einen Totschlag. Eine lebenslange Haft blieb ihm erspart, weil er psychisch von Lydia L. abhängig und damit nicht vollständig schulfähig war. Der 53 Jahre alte Mann hatte die Taten gestanden. Lydia L. dagegen bestritt bis zuletzt ihre Schuld.
Opfer mit Tabletten betäubt
Für das Gericht stehe fest, dass die beiden Angeklagten zusammen viermal getötet haben, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Amthauer. Die frühere Prostituierte hatte die Männer über Anzeigen kennengelernt und ihnen eine gemeinsame Zukunft vorgegaukelt. Stattdessen hatte sie die Opfer mit Tabletten betäubt und sie dann von ihrem Gehilfen ersticken und die Leichen beseitigen lassen. Eines der Opfer hatte sie kurz vor dessen Tod sogar noch geheiratet. Bis heute bezieht sie aus dieser Verbindung eine Witwenrente.

Nach viereinhalb Monaten Prozessdauer und 27 Verhandlungstagen kam das Schwurgericht nun zu einer ähnlichen Bewertung der spektakulären Mordserie wie die Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die 69 Jahre alte Angeklagte auf lebenslang und für Siggi S. auf 15 Jahre Haft plädiert. Der Anwalt der „Schwarzen Witwe“ dagegen hatte Freispruch verlangt, weil Lydia L. von den Verbrechen ihres Mitangeklagten nichts gewusst habe. Die frühere Prostituierte nahm den Urteilsspruch äußerlich gelassen zur Kenntnis.