Düsseldorf : Weihnachtsmarkt-Drohanrufer identifiziert
Ermittlern aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist es gelungen, den Telefonanrufer ausfindig zu machen, der am 5. Dezember einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Düsseldorf angekündigt hatte.
Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle der F.A.Z. sagte, ist ein erst 15 Jahre alter deutsch-türkischer Jugendlicher aus dem Raum Osnabrück tatverdächtig.
Geprüft werde noch, ob er auch hinter den telefonischen Amokdrohungen gegen eine Schule in Münster und ein Luxusgeschäft in Köln ebenfalls am 5. Dezember stecke. Alle drei Anrufe waren von der derselben – allerdings technisch veränderten – Telefonnummer aus getätigt worden.
Tatverdächtiger bisher durch Gewaltdelikte aufgefallen
Nach „akribischen Ermittlungen“ des Staatsschutzes der Polizei Düsseldorf habe man dann am 30. Dezember die Wohnung des Jugendlichen durchsuchen können. An der Aktion waren neben Spezialkräften aus Niedersachsen auch Kriminalbeamte aus Düsseldorf beteiligt.
Aus Sicherheitskreisen hieß es, der Jugendliche sei in der Vergangenheit zwar bereits durch Gewalt-, nicht aber durch Staatsschutzdelikte aufgefallen. Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund der Drohanrufe seien bisher nicht gefunden worden.
In Düsseldorf hatte die Polizei vorsichtshalber den gesamten Weihnachtsmarkt nach dem Drohanruf geräumt und umliegende Straßen gesperrt. Den Händlern entstanden erhebliche Umsatzeinbußen. Oliver Wilmering, Vorsitzender des Düsseldorfer Schaustellerverbands, sagte der Zeitung „Rheinische Post“, letztlich sei nicht nur durch die Absage des Markts am 5. Dezember Schaden entstanden. „Viele mögliche Besucher haben bestimmt auch in den Tagen danach gezögert, weil sie unsicher waren und erst einmal abwarten wollten.“
Das Strafgesetzbuch sieht für die „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ bei Erwachsenen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft vor. Sollte der tatverdächtige Deutsch-Türke verurteilt werden, müsste für ihn allerdings das Jugendstrafrecht angewandt werden, bei dem nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.