Lesbische Eltern : Wenn nur die eine Mutter Rechte hat
Von Eva Schläfer
Lesezeit: 8 Min.
Eine Frau, ein Mann, Anfang dreißig, verheiratet. Sie wünschen sich ein Kind, es klappt nicht. Sie wenden sich an eine Klinik, entscheiden sich für eine anonyme Samenspende aus einer Samenbank. Im Reagenzglas wird die Eizelle der Frau künstlich befruchtet und nistet sich in ihrer Gebärmutter ein. Als sie das Kind zur Welt bringt, steht ihr Ehemann automatisch als Vater in der Geburtsurkunde, obwohl er genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist. Seine „Legitimation“ laut geltendem Abstammungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch: Er ist mit der Mutter verheiratet.
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