Tempo 30 war erlaubt :
Geblitzt mit 62 Kilometern pro Stunde – auf dem Rad

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Blitzerbild der besonderen Art: Dieser Rennradfahrer wurde in einer Tempo-30-Zone der Stadt im Kreis Mettmann mit 62 Kilometern pro Stunde von der Polizei geblitzt.
Ein übermotivierter Freizeitsportler? Ein Fahrer der Tour de France? Die Polizei war jedenfalls sehr erstaunt, als ihr in Ratingen ein Radfahrer in die Radarfalle raste. Ihm droht ein saftiges Bußgeld – theoretisch zumindest.
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Auch auf dem Rad sollte man manchmal auf die Bremse treten: In Ratingen im nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann ist ein viel zu schneller Radfahrer am Donnerstag mit einer Geschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde in eine Blitzerfalle gerast. Erlaubt waren an der Kontrollstelle 30, teilte die Polizei mit. Neben dem Radfahrer hätten in dem dreistündigen Messzeitraum an der leicht abschüssigen Mettmanner Straße Richtung Ratingen insgesamt 389 Autofahrer die Messstelle passiert – 90 davon seien zu schnell unterwegs gewesen, hieß es. Ob jemand schneller fuhr als der Radler, blieb unklar.

Der Radrennfahrer, dessen Blitzerfoto die Polizei veröffentlichte, habe bei den Experten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann, die mit ihrem Messgerät gegen 8.30 Uhr Stellung bezogen hatten, für größeres Staunen gesorgt. Man habe sich gefragt, ob sich womöglich ein Fahrer der Tour de France in den Kreis Mettmann verirrt habe oder es sich schlicht „um einen übermotivierten Freizeitsportler handelte“. In jedem Fall gestalte sich die eigentlich fällige Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung schwierig – wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Radfahrer.

Mit der Schilderung des Vergehens verband die Polizei am Donnerstag einen dringenden Appell: „Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrerinnen und Radfahrer.“ Temposünder auf dem Zweirad müssten mit den gleichen Bußgeldern und Strafen rechnen wie andere Verkehrsteilnehmer, wenn sie von der Polizei vor Ort erwischt oder im Anschluss ermittelt würden. Der sportliche Radfahrer von Ratingen dürfte freilich straffrei ausgehen – denn er ward nicht mehr gesehen.

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