Gericht hat entschieden : Lady Gaga muss keinen Finderlohn an Komplizin von Hundedieben zahlen

Die Bulldoggen von Lady Gaga waren entführt worden. Eine Frau brachte sie zurück und forderte dafür einen Finderlohn. Wie ein Gericht entschied, muss Lady Gaga diesen nicht zahlen – aufgrund der Rolle der Frau.
Lady Gaga hat nicht nur ihre Hunde Koji und Gustav wieder, sie darf auch die 500.000 Dollar Finderlohn behalten. Das Oberste Bezirksgericht in Los Angeles entschied jetzt gegen die angebliche Finderin Jennifer McBride, die von der Grammy-Preisträgerin („Paparazzi“) neben 500.000 Dollar auch weitere 1,5 Millionen Dollar Schadenersatz für einen angeblichen Vertragsbruch verlangt hatte.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit McBrides Rolle bei dem Diebstahl der beiden Französischen Bulldoggen im Februar 2021. Drei Bekannte der vermeintlichen Finderin hatten damals Lady Gagas Hundesitter Ryan Fischer überfallen und durch einen Schuss in die Brust schwer verletzt, als er die drei Hunde der Sängerin in Hollywood ausführte.
Asia, eine der Französischen Bulldoggen, entkam, Koji und Gustav wurden entführt. Lady Gaga, die damals in Rom vor der Kamera stand, setzte in den Tagen nach dem Überfall eine Belohnung in Höhe von 500.000 Dollar für die Rückkehr der Hunde aus. McBride wurde damals mit Koji und Gustav bei der Polizei vorstellig. Sie gab an, die Vierbeiner angebunden an eine Straßenlaterne gefunden zu haben.
Wie sich herausstellte, hatte sie aber mit den drei, später wegen versuchten Mordes angeklagten Hunderäubern zusammengearbeitet. Die Anklage gegen McBride wurde fallengelassen, als sie zugab, Koji und Gustav als Diebesgut angenommen zu haben. „Sie wusste, dass die Hunde gestohlen waren. Sie machte sich mitschuldig“, fasste das Gericht in Los Angeles jetzt zusammen.