Kolumne „Mein Urteil“ :
Kann der Chef meinen Bonus auf null festsetzen?

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Doris-Maria Schuster ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei Gleiss Lutz.

Wenn Mitarbeitern ein Leistungsbonus zugesagt wurde, aber im Arbeitsvertrag keine Angaben zur konkreten Höhe stehen, ist das oft ein kritischer Fall. Besonders, wenn es auch keine Zielvereinbarungen gibt.

Insbesondere bei Banken und Versicherungen gehören Leistungsboni zum Vergütungspaket vieler Mitarbeiter. Arbeitsvertraglich flankiert werden solche Bonuszusagen in der Regel von Vertragsklauseln, wonach der Mitarbeiter neben dem Grundgehalt auch einen Leistungsbonus erhält, dessen Höhe jährlich vom Arbeitgeber festgesetzt wird. Als Kriterien für die Bonusbemessung sehen die Arbeitsverträge häufig die individuelle Leistung des Arbeitnehmers sowie zusätzliche Faktoren, wie etwa den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, vor.

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