Allgemeine Infos zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen zur abhängigen (unselbstständigen) Erwerbstätigkeit. Dabei wird zwischen dem Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Dieses regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der einen und Gewerkschaften und Betriebsräten auf der anderen Seite.

Arbeitnehmerschutz im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht behandelt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer und entstand aus der Industrialisierung Europas im 18. Jahrhundert. Zu dieser Zeit wurden erstmals große Teile der Bevölkerung als lohnabhängige Arbeiter beschäftigt. Da diese noch keinerlei Rechte besaßen, kam es in der Folge zu sozialen Missständen und Ausbeutung. Zu den ersten Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer gehörten das Verbot der Kinderarbeit und die Begrenzung der Arbeitszeiten. Später folgten ein moderner Kündigungsschutz sowie das Recht auf Urlaub und auf regelmäßige Pausen.

Arbeitsrecht heute
Das heutige Arbeitsrecht in Deutschland setzt sich aus zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften zusammen. Diese umfassen nationale Verträge und Vereinbarungen sowie EU-weite Richtlinien und Verordnungen. Arbeitnehmer haben heute in Streitfällen die Möglichkeit, sich an den eigenen Betriebsrat zu wenden, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder die Gewerkschaft um Hilfe zu bitten. Am häufigsten wird das Arbeitsrecht bei einer Kündigung bemüht. Daneben fallen auch Tarifverhandlungen, das Recht zu Arbeitskämpfen (Streiks) und die Mitbestimmung in Unternehmen unter das Arbeitsrecht.
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