Militante anonyme A49-Gegnerin : Fall der verurteilten „Ella“ kommt vor Landgericht
Der Fall einer namenlosen, von Unterstützern „Ella“ genannten Waldbesetzerin, die bei Räumungen im Dannenröder Forst zwei Polizisten mit Tritten und einem Kniestoß verletzt haben soll, kommt voraussichtlich vor das Landgericht Gießen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Alsfeld gegen die Frau haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, wie ihr Anwalt Tronje Döhmer sowie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch sagten.
Döhmer hat zudem Haftbeschwerde eingelegt. Während des Prozesses sei „eine Vielzahl an Beweisanträgen, die entlastende Tatsachen enthielten, mit zum Teil sehr pauschalen und unzureichenden Begründungen zurückgewiesen worden“, sagte der Anwalt. Der Staatsanwaltschaftssprecher nannte zunächst keine Begründung für das Rechtsmittel.
Polizisten gegen Kopf getreten
Das Amtsgericht hatte die Frau, die während des Verfahrens ihre Identität nicht preisgeben wollte, in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach der Entscheidung war die Frau zurück in ein Frankfurter Gefängnis gebracht worden, wo sie seit ihrer Festnahme Ende November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im vergangenen November in einem Protest-Camp in dem Waldstück auf einer Seiltraverse in rund 15 Metern Höhe einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten und einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen hat. Der Vorfall ereignete sich, als die beiden Beamten die Frau bei der Räumung des Camps auf den Boden holen wollten.
Staatsanwältin Mareen Fischer hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für die Frau gefordert, die vom Gericht als „Unbekannte Weibliche Person 1“ geführt wurde. Döhmer hatte hingegen einen Freispruch verlangt. Dass seine Mandantin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in Untersuchungshaft bleiben soll, hält er nicht für gerechtfertigt. Man habe während des Verfahrens vielfach versichert, dass sie sich dem Verfahren „keinesfalls entziehen“ werde, sagte Döhmer. So sei angeboten worden, dass sie sich täglich bei der Polizei meldet oder eine Sicherheitsleistung hinterlegt werde. Auch sei der Frau ein Mietvertrag von einer Unterstützerin angeboten worden, damit sie einen festen Wohnsitz nachweisen könne.
Umwelt- und Klimaschützer hatten im Dannenröder Forst zahlreiche Baumhäuser und Barrikaden errichtet, um Rodungen für den Weiterbau der Autobahn 49 in Mittelhessen zu verhindern. Diese waren im vergangenen Herbst von der Polizei bei einem wochenlangen Großeinsatz geräumt worden. Das Alsfelder Gerichtsurteil gegen die Waldbesetzerin hatte Proteste von Unterstützern in Frankfurt nach sich gezogen.