Frankfurts Ex-OB : Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Peter Feldmann ab

Wegen Vorteilsannahme wurde Frankfurts früherer Oberbürgermeister Peter Feldmann zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil der Bundesgerichtshof seine Revision abwies, zog Feldmann vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme nicht zur Entscheidung angenommen. Feldmann hatte sich damit sowohl gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt als auch gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof gewandt.
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