Heute in Rhein-Main : Weltkriegsbombe in Frankfurt
Guten Abend,
auch wieder so eine Frage, über die die wenigsten nachdenken: Welches Gericht ist eigentlich zuständig, wenn irgendwo etwas passiert und zu einer Anklage führt? Das ist nämlich so. Im Oktober vor zwei Jahren haben sich fünf junge Leute von einer Autobahnbrücke über die A 5 bei Neu-Isenburg-Zeppelinheim abgeseilt, um ihren Unwillen über den Bau der A 49 in Mittelhessen kundzutun. Dafür sind sie vor Gericht gelandet, und zwar vor dem Frankfurter Amtsgericht. Doch auf einmal ging es hin und her, ob die Frankfurter Justiz überhaupt zuständig sei, wo das gefährliche Abseilen doch im südlichen Nachbarort stattgefunden habe. Alles geriet ins Stocken. Doch falls jemand gedacht hat, so könne der Prozess zum Platzen gebracht werden, hat er die Rechnung ohne die Justiz gemacht. Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts: Klar ist man zuständig, obwohl Zeppelinheim ja nun keineswegs ein Frankfurter Stadtteil ist. Und warum? Weil der Stau bis zum Frankfurter Kreuz reichte, als die Demonstranten den Verkehr lahmlegten. Und das Frankfurter Kreuz liegt, wie der Name schon sagt, in Frankfurt. Ganz schön schlau argumentiert.