FAZ+Serie von Drohbriefen :
Staatsanwaltschaft erhebt im Fall „NSU 2.0“ Anklage

Lesezeit: 2 Min.
Demonstration im Juli 2020 in Wiesbaden.
In der Drohbriefserie muss sich nun ein 53 Jahre alter Arbeitsloser aus Berlin für die Taten verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erhoben. Der Verdacht, Polizisten könnten involviert gewesen sein, bestätigte sich nicht.
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Im Fall der NSU 2.0-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Beschuldigt wird der 53 Jahre alte Tatverdächtige, ein arbeitsloser Mann aus Berlin, der bereits seit Mai in Untersuchungshaft sitzt. Er soll unter dem Kürzel NSU 2.0 seit August 2018 bundesweit Drohschreiben gegen „zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens“ verschickt haben. Zudem werden ihm in 67 Fällen versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinderpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

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