Serie von Drohbriefen : Staatsanwaltschaft erhebt im Fall „NSU 2.0“ Anklage
Im Fall der NSU 2.0-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Beschuldigt wird der 53 Jahre alte Tatverdächtige, ein arbeitsloser Mann aus Berlin, der bereits seit Mai in Untersuchungshaft sitzt. Er soll unter dem Kürzel NSU 2.0 seit August 2018 bundesweit Drohschreiben gegen „zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens“ verschickt haben. Zudem werden ihm in 67 Fällen versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinderpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
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