Nach Panne bei Bohrung :
Wiesbadener Versorger hält an Geothermie fest

Von Ewald Hetrodt, Wiesbaden
Lesezeit: 2 Min.
Die Geothermie-Bohrung in Wiesbaden, in deren Folge eine Wasserblase verletzt worden war, ist „dumm gelaufen”, wie es heißt
Die Panne bei den Probebohrungen auf dem Gelände des hessischen Finanzministeriums hat auf das geothermische Vorhaben der Wiesbadener Eswe Versorgungs AG „keine unmittelbaren Auswirkungen“.
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Die Panne bei den Probebohrungen auf dem Gelände des hessischen Finanzministeriums hat auf das geothermische Vorhaben der Wiesbadener Eswe Versorgungs AG „keine unmittelbaren Auswirkungen“. So sieht es jedenfalls das zuständige Vorstandsmitglied Stephan Tenge.

Der kommunale Versorger hat im Frühjahr vom Regierungspräsidium Darmstadt die „bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Erdwärme“ bekommen. Sie gilt für ein 265 Quadratkilometer großes „Erlaubnisfeld“. Es umfasst das ganze Stadtgebiet und reicht darüber hinaus im Westen bis nach Hattenheim und im Süden bis zur Landesgrenze.

Das Unternehmen, Behörden und Wissenschaftler wiesen übereinstimmend auf den Unterschied zwischen der tiefen und der flachen Geothermie hin. Danach waren die 130 Meter in den Boden reichenden Bohrungen am Finanzamt „oberflächennah“. Als „tief“ gelten erst Bohrungen, die etwa 1000 bis 4000 Meter in den Boden hineinreichen.

„Sehr saubere Risikoanalyse“ zugesagt

Solche werden von Eswe ins Auge gefasst. Ob sie probeweise stattfinden, soll sich allerdings nicht vor Ende des nächsten Jahres entscheiden. Tenge wies darauf hin, dass zunächst umfangreiche Untersuchungen anstünden. Bis jetzt habe das Unternehmen lediglich alle verfügbaren Daten und Karten zusammengetragen, die Auskunft über die Beschaffenheit des Bodens gäben.

In einem zweiten Schritt führten sogenannte Vibrofahrzeuge seismische Messungen durch. Damit würden besonders geeignete Standorte ermittelt, die auch gute wirtschaftliche Ergebnisse versprächen. Erst danach kämen Probebohrungen in Frage. Tenge versprach eine „sehr saubere Risikoanalyse“ und meinte: „Das ist kein Projekt für die Wiesbadener Innenstadt.“

Das Restrisiko des Bauherrn

Georg Mittelbach vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie verteidigte die Erlaubnis für die Bohrungen am Finanzamt. Die Stadt hatte sie erteilt, allerdings an Auflagen des Landesamtes geknüpft. Um die nur einen Kilometer entfernten Heilquellen zu schützen, habe er zum Beispiel verlangt, dass während der Arbeiten besondere Kontrollen der Gesteinsschichten durchgeführt würden, erläuterte Mittelbach. Diese Aufgabe hätten qualifizierte Geologen wahrgenommen, und die Heilquellen seien nicht tangiert worden. Die Auflagen stünden in keinem Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden. Auf das unter einem so hohen Druck stehende Wasservorkommen habe nichts hingedeutet.

Die einzige Methode, es ausfindig zu machen, sei nun einmal das Bohren. Dies sei das Restrisiko des Bauherrn. Dass die Aktion am Finanzministerium so „dumm gelaufen“ sei, könne er nur bedauern, sagte Mittelbach. Aber seine Genehmigungspraxis werde er auch künftig „so durchziehen, wie ich es bisher gemacht habe“.

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