FAZ+Prozess in Hanau :
Muss KZ-Wachmann Gregor F. doch vor Gericht?

Lesezeit: 2 Min.
Einsatz bei der SS: Der Angeklagte soll Häftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin bewacht haben.
In Hessen sollte ein ehemaliger KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht gestellt werden. Doch laut einem Gutachten galt der Hundertjährige als verhandlungsunfähig. Das Oberlandesgericht Frankfurt zweifelt das nun an.
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Einer der letzten Prozesse gegen einen NS-Täter könnte nun doch stattfinden: Das Landgericht Hanau muss abermals die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen KZ-Wachmanns Gregor F. prüfen. Die Hanauer Richter hatten im Mai beschlossen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, da der inzwischen 100 Jahre alte Mann dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Grundlage dieser Überzeugung war das Ergebnis eines Gutachtens, das die zuständige Kammer in Auftrag gegeben hatte. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hob den Beschluss aus Hanau nun auf.

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