
Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingestellt
Zwei Beamte des 1. Polizeireviers Frankfurt waren wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an der Drohserie des „NSU 2.0“ in den Fokus geraten. Wegen rassistischer Chats sind sie bereits angeklagt worden.
Weil das Landgericht Frankfurt die Anklage gegen Polizisten des 1. Reviers wegen rassistischer Chats nicht zugelassen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Nun hat das OLG sie abgelehnt. Es sieht keine Straftat.
Zwei Beamte des 1. Polizeireviers Frankfurt waren wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an der Drohserie des „NSU 2.0“ in den Fokus geraten. Wegen rassistischer Chats sind sie bereits angeklagt worden.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Anklage gegen Beamte des 1. Reviers in Frankfurt nicht zugelassen, weil die Chatgruppen klein und exklusiv seien. Die Generalstaatsanwaltschaft widerspricht.
Erstmals stand in Hessen eine IS-Rückkehrerin auch wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor Gericht. Die Behörden haben sich längst auf die Reintegration solcher Frauen und ihrer Kinder eingestellt.
Polizisten des 1. Frankfurter Reviers sollen rassistische und rechtsextreme Chatgruppen gehabt haben. Nun hat das Landgericht entschieden: Weil die Gruppen geschlossen waren, handelt es sich nicht um strafbares Verhalten.
Im „NSU 2.0“-Prozess verhängt das Frankfurter Landgericht gegen den Angeklagten fünf Jahre und zehn Monate Haft. Die Kammer bekommt Lob von den Betroffenen.
Am Donnerstag wird das Urteil im Prozess der Drohbriefserie NSU 2.0 gesprochen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht keine Beteiligung von Polizeibeamten und verweist darauf, dass der Angeklagte der alleinige Täter gewesen sei.
Neun Monate lang hat das Landgericht Frankfurt über die Drohserie des „NSU 2.0“ verhandelt. War Alexander M. der alleinige Täter? Und welche Rolle spielte die Polizei? Nun soll am Donnerstag das Urteil gefällt werden.
Der Angeklagte im Frankfurter „NSU 2.0“-Prozess plädiert auf Freispruch und nennt die Drohungen harmlos. Seine Verteidiger kritisieren das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß scharf.
Im Prozess um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ beantragt die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe. Nachweise für eine Mittäterschaft von Polizisten gebe es nicht. Die Nebenklage sieht das anders.
Hat der Angeklagte Alexander M. rechtsextremistische Drohschreiben an Politiker und Anwälte nur heruntergeladen? Ein IT-Forensiker hat das untersucht.
Was haben der Anschlag von Hanau, der Mord an Walter Lübcke, der Prozess gegen Franco A. und den „NSU 2.0“ gemeinsam? Wir müssen die Muster benennen, die hinter den Taten stehen. Sonst haben wir schon verloren.
Ein Jahr nachdem ein 41 Jahre alter Mann bei einem Polizeieinsatz in Frankfurt-Griesheim ums Leben kam, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Die Schussabgabe sei gerechtfertigt gewesen.
Kurz vor dem ersten Drohschreiben des „NSU 2.0“ suchte im 1. Polizeirevier in Frankfurt jemand alles, was er in den Polizeisystemen zu der Anwältin finden konnte. Im Prozess ist die Polizistin geladen, die an dem Computer eingeloggt war. Doch sie schweigt.
Im Prozess um den „NSU 2.0“ geht es um die Frage, wer alles Zugriff auf die gesperrte Adresse der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz hatte. Eine Zeugin gibt Aufschluss, warum sich der Tatverdacht gegen einen Polizisten nicht erhärtete.
Seit Februar steht ein arbeitsloser IT-Techniker aus Berlin vor dem Landgericht Frankfurt. Alexander M. soll als „NSU 2.0“ Menschen bedroht haben, die ihm nicht passten.
Eine NS-Uniform, ein falsch datierter Einsatz und Zitate, die auch der „NSU 2.0“ verwendete: Im Prozess am Landgericht Frankfurt schildert ein Ermittler stundenlang, warum ein Polizist vom 1. Revier in den Fokus geriet.
An dem Tag, als das 1. Revier in Frankfurt wegen der Datenabfrage zu Seda Basay-Yildiz durchsucht wurde, funktionierte abends der Computer nicht mehr. Die Nebenklage hält das für keinen Zufall.
Wer fragte im August 2018 auf einer Dienststelle der Frankfurter Polizei umfangreiche Daten zu der Anwältin Seda Basay-Yildiz ab? Um das zu klären, hat das Landgericht die ersten Polizisten als Zeugen geladen.
Eine Ermittlerin berichtet im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohbriefe vor dem Frankfurter Landgericht, was sie bei der Auswertung der Computer des Angeklagten Alexander M. fand. Für M. wird es durch ihre Aussagen immer enger.
Seit drei Jahren stehen Polizisten unter Verdacht, rechtsextreme Botschaften herumgeschickt zu haben – und womöglich auch die Drohbriefserie NSU 2.0 unterstützt zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen die Frankfurter Polizisten erhoben.
Auch Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat Drohschreiben erhalten, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Im Frankfurter Prozess gegen den mutmaßlichen Urheber sagt er als Zeuge aus – und kritisiert die Ermittler.
Im „NSU 2.0“-Prozess sagt Linken-Politikerin Janine Wissler aus, die Polizei habe ihr verschwiegen, dass auch ihre Daten aus einem Revier abgerufen wurden. Der Angeklagte wird wieder ausfällig.
Anwältin Seda Basay-Yildiz beschreibt vor Gericht den Moment, als das erste Drohschreiben des „NSU 2.0“ kam. Ein Kollege sagt über die Verfasser solcher Nachrichten: „Für mich sind das kleine, feige Würstchen.“
Der mutmaßliche Verfasser der NSU 2.0-Drohschreiben bestreitet die Taten. Er sei nur ein „nützlicher Idiot“ für die Staatsanwaltschaft. Die wolle von den Fehlern der Polizei ablenken.
In meist aggressivem Ton gibt Alexander M. an, er habe keine Drohschreiben versandt und keine Straftaten begangen. Gegen die Ermittlungsbehörden erhebt er schwere Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft betrachtet den mutmaßlichen Verfasser der „NSU-2.0-Drohschreiben“ als Einzeltäter. Doch weiterhin ist unklar, woher er die Daten der Betroffenen hatte. Beim Prozessauftakt in Frankfurt zeigt sich der Angeklagte respektlos.
In Frankfurt hat der Prozess im „NSU 2.0" gegen den mutmaßlichen Drohbriefschreiber begonnen. Doch mit am Pranger steht weiterhin die Polizei. Warum?
Hat Alexander M. im Alleingang 116 Drohschreiben als „NSU 2.0" verschickt? Seit diesem Mittwoch muss er sich deshalb vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Dort legt er gleich den ersten Auftritt hin.
Ein Mann allein soll die mit „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbriefe versandt haben. Dafür steht er nun vor Gericht. Die Betroffenen glauben jedoch nicht an die Einzeltäterthese.
Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den Mann, der hinter der Drohbriefserie „NSU 2.0“ stehen soll. Fällt damit eine Last von der Polizei?
Gegen den Hauptverdächtigen im Fall „NSU 2.0“, einen Mann aus Berlin, wird nun Anklage erhoben. Das hessische Innenministerium sieht die Polizei endgültig entlastet – doch es gibt Widerspruch.
Drei Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2.0“-Drohschreiben sind noch immer Fragen offen. Wie der Mann an die persönlichen Daten der Empfänger der Schreiben kam, ist unklar.
Die offenbar in einer Verschlusssache enthaltene Adresse der bedrohten Anwältin Basay-Yildiz führt zu Streit im hessischen Lübcke-Ausschuss. Der Vorsitzende von der CDU weist Linken-Vorwürfe zurück.
Ein Sperrvermerk nach einem Umzug soll sicherstellen, dass die Adresse der mit „NSU 2.0“-Schreiben bedrohten Anwältin Basay-Yildiz nicht einfach abrufbar ist. Doch dann taucht sie ungeschwärzt in Akten auf.
Seda Basay-Yildiz vertrat im Münchner NSU-Prozess als Nebenklageanwältin Angehörige der Opfer des NSU. Dafür wurde die Frankfurter Rechtsanwältin nun ausgezeichnet. Die Stadt Wiesbaden würdigte ihre Zivilcourage.
Die Polizei hätte in Sachen „NSU 2.0“ früher über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren müssen. Dies meint Hessens oberster Datenschützer.