Mangel an Niederschlägen :
Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten

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Feuchtgebiet: Die Nidda quillt aus dem Moorboden am Hohen Taufstein im Vogelsberg.
Seit Wochen regnet es viel zu wenig. Gleichzeitig zehren hohe Temperaturen und lebhafter Wind die Böden aus. Ein hessischer Kreis zieht daraus nun Konsequenzen.
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Der Vogelsbergkreis gibt regelmäßig große Mengen Trinkwasser an das Rhein-Main-Gebiet ab. Allerdings fallen die Niederschläge seit geraumer Zeit zu gering aus. Die Wasserstände sind nicht auf dem Niveau, auf dem sie sein sollten, wie es bei der Kreisverwaltung in Lauterbach heißt. Deshalb untersagt der mittelhessische Landkreis von Montag an die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Schon im Verlauf der vergangenen warmen Sommer hatten Kommunen und Bürger im Vogelsberg immer wieder über trocken gefallene Bäche geklagt und über sinkende Grundwasserstände.

„Gerade die Oberläufe unserer Bäche führen viel zu wenig Wasser, deshalb müssen wir ein Entnahmeverbot für das gesamte Kreisgebiet aussprechen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Jens Mischak mit Blick auf die neue Vorgabe. Und er hebt hervor: „Fehlen die Niederschläge, laufen wir immer auch Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich.“

Hohe Bußgelder möglich

Der Landkreis müsse die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen. Es gelte, Tier- und Pflanzenwelt vor Schäden durch eine Wasserentnahme zu bewahren.

Bürger tun auch aus einem anderen Grund gut daran, sich an die Vorgaben zu halten: „Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet“, mahnt der Landkreis.

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